WEKO passt die Vertikalbekanntmachung ihrer jüngsten Fallpraxis und den Entwicklungen in der EU an

Bern, 30.06.2010 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 28. Juni 2010 die Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden einer Revision unterzogen. Damit wird der jüngsten Fallpraxis der WEKO sowie den aktuellen Entwicklungen im EU-Wettbewerbsrecht Rechnung getragen. Mit der Revision bekräftigt die WEKO ihren Willen, weiterhin gegen schädliche vertikale Abreden in der Schweiz vorzugehen und stellt sicher, dass in diesem Bereich auch künftig die gleichen Regeln wie in der EU zur Anwendung kommen.

Mit der Revision konkretisiert die WEKO die bisherige Vertikalbekanntmachung im Sinne ihrer jüngsten Fallpraxis. Sie erhöht dadurch die Rechtssicherheit und stellt sicher, dass in der Schweiz im Bereich der vertikalen Abreden weiterhin die gleichen Regeln zur Anwendung kommen wie in der EU und damit eine Abschottung der schweizerischen Märkte verhindert werden kann. Die EU hat jüngst ihren rechtlichen Rahmen angepasst und dabei insbesondere der zunehmenden Bedeutung der Nachfragemacht grosser Einzelhandelsunternehmen sowie des Online-Verkaufs Rechnung getragen.

In der von der WEKO durchgeführten Vernehmlassung wurden die vorgeschlagenen inhaltlichen Anpassungen mehrheitlich begrüsst. Konkretisierungsbedarf bestand jedoch insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Würdigung von Preisempfehlungen. Die revidierte Vertikalbekanntmachung stellt nun klar, welche Umstände Anlass zur Prüfung von Preisempfehlungen geben und nach welchen Kriterien diese von der WEKO auf ihre Zulässigkeit beurteilt werden. Die rechtliche Würdigung von Preisempfehlungen erfolgt dabei entsprechend der EU.

Die Bekanntmachung tritt am 1. August 2010 in Kraft und ersetzt die Bekanntmachung vom 2. Juli 2007.


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