Totalrevision des Alkoholgesetzes: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 30.06.2010 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung von heute Mittwoch die Vernehmlassung zur Totalrevision des Alkoholgesetzes eröffnet. Er legt Entwürfe für zwei neue Gesetze vor: ein Spirituosensteuergesetz und ein Alkoholgesetz.

Das Alkoholgesetz aus dem Jahr 1932 gehört zu den ältesten Bundesgesetzen. Es wird trotz mehrerer Teilrevisionen den heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Realitäten nicht mehr gerecht. Eine Totalrevision ermöglicht einen Paradigmenwechsel in der Alkoholpolitik des Bundes. Durch die Schaffung zweier neuer Gesetze lassen sich zudem steuerliche und gesundheitspolitische Interessen des Bundes trennen.

Mit einem Spirituosensteuergesetz und dem Verzicht auf drei Bundesmonopole legt der Bundesrat den Grundstein für eine Liberalisierung des Ethanolmarktes sowie eine Vereinfachung des Steuer- und des Kontrollsystems. Die Akteure der Wirtschaft treten damit in ein neues Verhältnis zum Bund. Der Entwurf für ein Alkoholgesetz unterstellt den Handel für alle alkoholischen Getränke weitgehend einheitlichen Bestimmungen, welche den Jugendschutz verfolgen. Das schafft die Voraussetzung für eine kohärente Alkoholpolitik. Mit einer Rechtsgrundlage für Testkäufe kommt der Bundesrat einem Bedürfnis von Kantonen und Städten nach.

Die Totalrevision des Alkoholgesetzes führt zu einer Aufgabenreduktion, was sich auf die Organisation der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) auswirkt. Diese ist derzeit als selbständige Anstalt mit dem Vollzug der Alkoholgesetzgebung betraut. Alcosuisse, das für die Einfuhr von Ethanol zuständige Profitcenter der EAV, soll im Zuge der Revision privatisiert und der verbleibende Teil der EAV in die zentrale Bundesverwaltung überführt werden.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 31. Oktober 2010.


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Alexandre Schmidt, Direktor EAV, Tel. 031 309 12 64



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