Mehr Alkohol-Testkäufe und weniger Alkoholverkäufe an Minderjährige

Bern, 15.07.2010 - Die Ergebnisse von 2009 bestätigen den langfristigen Trend: Regelmässige Testkäufe tragen nachhaltig zum Jugendschutz bei. Die Alkoholverkaufsrate an Minderjährige sank gegenüber 2008 um 3 Prozent und liegt heute bei 32,6 Prozent. Insgesamt 21 Kantone führen neuerdings Testkäufe durch. Die Zahl der Testkäufe hat sich 2009 mehr als verdoppelt und die Schwelle von 4500 Testkäufen überschritten (+115%). Schliesslich werden auch im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes gesetzliche Massnahmen ins Auge gefasst, um noch bestehende Unklarheiten aus dem Weg zu räumen und Rechtssicherheit zu schaffen.

Der Alkoholverkauf in der Schweiz unterliegt Einschränkungen, die sich aus dem Jugendschutz ableiten. Der Verkauf von Bier und Wein an unter 16-Jährige und von Spirituosen an unter 18-Jährige ist verboten. In der Praxis wird dieses Verbot jedoch häufig verletzt und umgangen. Seit dem Jahr 2000 wurden in insgesamt 21 Kantonen über 10'000 Testkäufe durchgeführt. In dieser Zeit sank die Alkoholverkaufsrate an Minderjährige markant, nämlich von 83,5 auf 32,6 Prozent (Durchschnitt der teilnehmenden Kantone).

Die Ergebnisse von 2009 bestätigen, dass die regelmässige und langfristige Vornahme von Alkohol-Testkäufen nachhaltig zur Einhaltung der Jugendschutzvorschriften beiträgt. So sank der landesweite Durchschnitt der Alkoholverkaufsrate an Minderjährige gegenüber dem Durchschnittswert von 2008 um 3 Prozent; er beträgt nun 32,6 Prozent (gegenüber 35,6% im Jahr 2008). Besonders erfreulich ist die Feststellung, dass sich die Zahl der Testkäufe im Jahre 2009 mehr als verdoppelte und die Schwelle von 4500 Testkäufen überschritten wurde (4584 gegenüber 2131 im Jahre 2008). Im Vergleich zu 2008 trugen neu die Ergebnisse von sechs weiteren Kantonen zum Landesdurchschnitt bei, so dass die Gesamtzahl der teilnehmenden Stände auf 21 angestiegen ist. Erwähnenswert ist insbesondere, dass zum ersten Mal auch Westschweizer Kantone mitberücksichtigt werden konnten. Auch die zahlreichen, von der Wirtschaft selbst durchgeführten Kontrollen trugen im vergangenen Jahr zur weiteren Verbreitung der Testkäufe bei.

Schaffung einer Gesetzesgrundlage im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes

Trotz der verbesserten Resultate, die dank den Testkäufen erzielt werden konnten, sind zusätzliche Massnahmen erforderlich, um die Alkoholverkaufsrate an Minderjährige weiter zu senken. Im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes ist namentlich die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage vorgesehen, um die Praxis bundesweit zu vereinheitlichen, die Frage der Sanktionen zu regeln und für die Durchführung von Testkäufen Rechtssicherheit zu schaffen. Zudem ist die gesetzliche Verankerung eines Verbots der direkten Umgehung der Altersgrenzen durch die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe alkoholischer Getränke an Minderjährige vorgesehen.

Kurzfristig setzt die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) zusammen mit ihren Partnern operative Massnahmen wie die Publikation eines neuen und vereinfachten praktischen Leitfadens zur Frage der Alkohol-Testkäufe oder die Organisation von Workshops um. Deren Ziel ist es, die flächendeckende, dezentralisierte Praxis der Testkäufe zu fördern und zu vereinfachen.


Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV), Alexandre Schmidt, Direktor, info@eav.admin.ch, 031 309 12 64



Herausgeber

Eidg. Alkoholverwaltung (bis 12.2017)
http://www.ezv.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-34285.html