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Am 29. November vergangenen Jahres hatte das Schweizer Stimmvolk an der Urne der Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung deutlich zugestimmt. Die Anpassung ermöglicht es, die Erträge des Bundes aus der Kerosinbesteuerung künftig für Belange der Luftfahrt zu verwenden. Heute fliessen die Gelder - abgesehen vom Anteil für die Bundeskasse - in den Strassenverkehr. Steuerpflichtig sind Treibstoffe für Flüge im Inland und zu privaten Zwecken, nicht jedoch für kommerzielle Flüge ins Ausland. Die finanziellen Mittel, die neu für Vorhaben in der Luftfahrt eingesetzt werden können, belaufen sich auf 40 bis 50 Millionen Franken pro Jahr.
Um die neue Verfassungsbestimmung zu den Kerosinsteuer-Einnahmen umsetzen zu können, braucht es eine Anpassung des Gesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer. Wie bereits in den Erläuterungen zur Volksabstimmung skizziert, schlägt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament vor, die finanziellen Mittel wie folgt einzusetzen:
Um bei der Verwendung der finanziellen Mittel Schwerpunkte setzen zu können, soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, vorübergehend vom oben erwähnten Verteilschlüssel abzuweichen. Ein solches Vorgehen rechtfertigt sich insbesondere, wenn es darum geht, einzelne Massnahmen mit Priorität umzusetzen. Für die Verteilung der Gelder soll das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zuständig sein.