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Mit dem Objektblatt definiert der Bund den Rahmen für den künftigen Betrieb eines Flugplatzes und die erforderlichen Anlagen wie Pisten, Rollwege und Gebäude. Es beschreibt die Rolle des Flugplatzes, definiert die möglichen Betriebsformen und legt die Grenzen des zulässigen Fluglärms in Form von Belastungskurven fest. Das Objektblatt für den Flugplatz St.Gallen-Altenrhein ist auf das Koordinationsprotokoll vom Februar 2007 abgestützt. In diesem wurden die Ergebnisse der Koordinationsgespräche mit den betroffenen Gemeinden, dem Kanton St. Gallen und dem österreichischen Land Vorarlberg festgehalten.
Das Objektblatt für den Flugplatz St.Gallen-Altenrhein enthält die folgenden wesentlichen Festlegungen:
Weiter enthält das SIL-Objektblatt Angaben zum Natur- und Landschaftsschutz, zum Lärm, zu den Hindernisbegrenzungen und zur Erschliessung.
Das Land Vorarlberg und die betroffenen österreichischen Gemeinden haben sich an den Koordinationsgesprächen ebenfalls beteiligt. Die österreichischen Behörden lehnen die von schweizerischer Seite angestrebte Konzessionierung des Flugplatzes ab; am geltenden Staatsvertrag und an der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung sei grundsätzlich festzuhalten. Vor diesem Hintergrund soll auf die Einleitung eines Verfahrens zur Konzessionierung bis auf Weiteres verzichtet werden.
Die Anhörung zum Objektblatt St.Gallen-Altenrhein beginnt am 19. Oktober 2010 und dauert bis zum 17. November für Private und Organisationen, bis zum 20. Dezember 2010 für die betroffenen Gemeinden und den Kanton St. Gallen.