ComCom genehmigt Konzessionsanpassung im Rahmen des geplanten Kaufes von Sunrise durch CVC

Bern, 26.10.2010 - Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat im Rahmen des geplanten Kaufes von Sunrise durch CVC Capital Partners (CVC) den wirtschaftlichen Übergang der aktuellen Mobilfunkkonzessionen von Sunrise genehmigt.

Die ComCom kommt zum Schluss, dass Sunrise die Konzessionsvoraussetzungen auch nach einem Kauf durch CVC erfüllt. Sunrise verfügt weiterhin über die nötigen technischen Fähigkeiten, um ihre Kundschaft mit qualitativ hoch stehenden Mobilfunkdiensten zu versorgen. Durch den geplanten Kauf von Sunrise durch CVC wird zudem der Wettbewerb im Mobilfunkmarkt nicht beeinträchtigt; zu demselben Schluss ist bereits die WEKO gekommen (vgl. die Medienmitteilung der WEKO vom 15.10.2010). Aus diesen Gründen hat die ComCom den wirtschaftlichen Übergang genehmigt und die aktuellen Konzessionen von Sunrise entsprechend angepasst.

Beabsichtigt eine Firma eine Mobilfunkkonzessionärin zu übernehmen, so muss die ComCom diesen wirtschaftlichen Konzessionsübergang genehmigen. Dabei prüft die ComCom, ob die gesetzlichen Konzessionsvoraussetzungen auch unter den neuen Beteiligungsverhältnissen eingehalten werden und ob der Wettbewerb im Telecom-Markt nicht erheblich beeinträchtigt wird (gemäss Art. 23 FMG).

 


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