Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen höherer Fachschulen: Anpassung der Verordnung

Bern, 01.11.2010 - Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat die Verordnung über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (SR 412.101.61) angepasst. Mit der Änderung werden ein neuer Bereich und neue Fachrichtungen für die verschiedenen Bildungsgänge eingeführt. Bestehende Bezeichnungen von Fachrichtungen oder geschützte Titel werden teilweise modifiziert. Die Änderung tritt am 1. November 2010 in Kraft.

Mit der Anpassung der Verordnung aus dem Jahr 2005 wird eine Strukturbereinigung abgeschlossen, die aufgrund der Entwicklungen der Rahmenlehrpläne für Bildungsgänge der höheren Fachschulen nötig war. Die neuen Rahmenlehrpläne sowie die Einführung des Bereichs Verkehr und Transport tragen den veränderten Bedürfnissen der Arbeitswelt Rechnung. Die höheren Fachschulen verfügen damit über ein breites Angebot an praxisnahen und arbeitsmarktorientierten Bildungsgängen in verschiedenen Fachrichtungen.

Die neuen Rahmenlehrpläne werden vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) genehmigt. Bereits bestehende altrechtliche Bildungsgänge, die vor 2005 anerkannt wurden, werden in neurechtliche Bildungsgänge überführt. Die Aufsicht über die höheren Fachschulen mit einem eidgenössisch anerkannten Bildungsgang üben die Kantone aus.

Alle Bildungsgänge der höheren Fachschulen sind arbeitsmarktorientiert. Sie qualifizieren  Berufsleute mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder einer gleichwertigen Ausbildung für anspruchsvolle Tätigkeiten und ermöglichen es ihnen, Fach- und Führungsverantwortung zu übernehmen. Im Jahr 2009 erhielten rund 7'000 Studierende ein eidgenössisch anerkanntes Diplom einer höheren Fachschule. Die Hälfte davon im Rahmen eines zweijährigen Vollzeitstudienganges; die andere Hälfte durch den Besuch eines dreijährigen berufsbegleitenden Studienganges. Insgesamt können Bildungsgänge in acht Bereichen mit insgesamt 52 verschiedenen Fachrichtungen absolviert werden. Rund 200 Bildungsinstitutionen (private oder öffentlich-rechtliche) bieten über 400 Bildungsgänge an.


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Martin Stalder, Ressortleiter höhere Berufsbildung BBT, Tel. 031 323 75 67



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Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) - ab 1.1.2013 SBFI
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