Erhöhung der Anzahl Taggelder in der Region Lugano und im Kanton Waadt

Bern, 17.11.2010 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. November 2010 beschlossen, in einem Teilgebiet des Kantons Tessin, nämlich in der Region Lugano (MS-Region Nr. 82), sowie im Kanton Waadt in der Zeitspanne vom 1. Dezember 2010 bis zum 31. März 2011 die maximale Anzahl Taggelder von 400 auf 520 Tage zu erhöhen. Dies aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit in diesen Gebieten.

Die MS-Region Lugano umfasst 59 Gemeinden, insbesondere Agno, Bioggio, Caslano, Lugano, Massagno, Paradiso, Savosa und Torricella-Taverne. Die Erhöhung kommt arbeitslosen Personen über 30 Jahren zu Gute, weil diese ein grösseres Langzeit-arbeitslosigkeitsrisiko aufweisen. Die Massnahme gilt vom 1. Dezember bis zum 31. März 2011. Der Anhang der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) wird entsprechend angepasst.

Laut Arbeitslosen­versicherungsgesetz (AVIG) kann der Bundesrat die Höchstzahl der Taggelder während höchstens sechs Monaten um 120 erhöhen, wenn die Arbeitslosigkeit eines Kantons oder eines wesentlichen Teilgebietes desselben die nationale Arbeitslosenquote deutlich übersteigt und während der Referenzperiode durchschnittlich mindestens 5 % erreicht hat. Die betroffenen Kantone beteiligen sich mit 20 % an den Kosten.

Diese Erhöhung gilt bis Ende März 2011. Am 1. April 2011 tritt das revidierte AVIG in Kraft, das diese Sonderregelung nicht mehr vorsieht.

Die Änderung des Anhangs der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) tritt am
1. Dezember 2010 in Kraft.


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