Das BSV verfügt die Liquidation der Pensionskasse «Ascoop»

Bern, 15.12.2010 - Die Pensionskasse «Ascoop» wird per 1. Januar 2011 liquidiert. Das Bundesamt für Sozialversicherungen als Aufsichtsbehörde hat die Liquidation der Pensionskasse verfügt und einen Liquidator eingesetzt. Damit kann ein schwieriger Sanierungsfall zu einem guten Abschluss gebracht werden.

Die Pensionskasse «Ascoop» ist eine Sammelstiftung der beruflichen Vorsorge, der sich vor allem Betriebe des öffentlichen Verkehrs angeschlossen hatten. In den Jahren 2000 bis 2003 geriet sie in eine erhebliche Unterdeckung, die im Jahr 2008 rund 700 Mio. Franken erreichte. Die Versicherten und ihre Arbeitgeber mussten einschneidende Sanierungsmassnahmen treffen, um ihre 2. Säule zu sichern.

Inzwischen konnten sich fast alle der rund 150 Vorsorgewerke, die im Jahr 2009 noch der «Ascoop» angehörten, mit ihren gut 9'500 Versicherten und 5'300 Pensionierten anderen Sammeleinrichtungen anschliessen und die Sanierung fortführen, so dass sie die «Ascoop» nicht mehr belasten. Bei der «Ascoop» verbleiben nur noch 11 Vorsorgewerke mit insgesamt 41 aktiven Versicherten und 49 Personen in Rente, sowie zusätzlich eine sogenannte "Rentnerkasse". Diese besteht aus 333 Rentnerinnen und Rentnern, die keinem Arbeitgeber mehr zugeordnet werden können.

Bei dieser Ausgangslage besteht keine Aussicht mehr auf Weiterführung oder Sanierung der «Ascoop». Auf Antrag des Stiftungsrats hat deshalb das BSV die Liquidation der «Ascoop» verfügt. Als Liquidator wurde Dr. iur. Patrick Sutter, Schwyz, eingesetzt.

Für die verbliebenen 11 Vorsorgewerke, die der «Ascoop» noch angeschlossen sind, wird der Liquidator die Sanierungsmassnahmen weiterführen und eine neue Vorsorgelösung suchen.

Die «Rentnerkasse» wird dem Sicherheitsfonds übertragen, weil sie als eigenständiges Vorsorgewerk nicht mehr saniert werden kann und sie ihre Verpflichtungen nicht mehr vollständig wird erfüllen können. Die Renten von 330 Rentenbezügern werden dadurch vollumfänglich gesichert. Die Leistungspflicht des Sicherheitsfonds ist jedoch begrenzt. Darum werden 3 Pensionierte, deren Renten auf einem früheren Lohn von mehr als 150'000 Franken beruhen, mit einer Rentenkürzung rechnen müssen.

Der Sicherheitsfonds schätzt seinen Aufwand für die Sicherstellung der Leistungen dieser «Rentnerkasse» auf maximal 30 Mio. Franken.

Was ist der Sicherheitsfonds?

Der Sicherheitsfonds ist eine Stiftung, welche 1985 mit der Einführung des BVG gegründet worden ist. Er stellt Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen Pensionskassen sicher, die nicht mehr saniert werden können. Finanziert wird der Sicherheitsfonds durch jährliche Beiträge aller Pensionskassen.


Adresse für Rückfragen

031 322 90 57, Martin Kaiser-Ferrari, Leiter Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge


Herausgeber

Bundesamt für Sozialversicherungen
http://www.bsv.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-36819.html