Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Gesetzesvorschlägen „Too big to fail“

Bern, 22.12.2010 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung Gesetzesvorschläge für den Umgang mit Systemrisiken von Grossbanken in die Vernehmlassung geschickt. Der Entwurf für eine entsprechende Änderung des Bankengesetzes stützt sich auf Vorschläge einer Expertenkommission. Systemrelevante Banken sollen gemäss Entwurf höhere Eigenmittel halten, strengere Liquiditätsvorschriften erfüllen und ihre Risiken besser verteilen. Sie sollen so organisiert sein, dass auch bei drohender Insolvenz systemwichtige Funktionen für die Volkswirtschaft gewährleistet sind. Um die Ausgabe von neuem Vorrats- und Wandlungskapital in der Schweiz zu fördern, schlägt der Bundesrat zudem steuerliche Massnahmen vor. Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. März 2011.

Das vorgeschlagene Massnahmenpaket soll verhindern, dass der Staat künftig Steuergelder einsetzen muss, um systemrelevante Banken zu retten und dass ganze Volkswirtschaften aufgrund von Finanzkrisen in Bedrängnis geraten. Es soll künftig keine Banken mehr geben, die zu gross sind, um vom Staat fallengelassen zu werden („Too big to fail“).

Im November 2009 setzte der Bundesrat eine Expertengruppe mit Vertretern von Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft ein, um Vorschläge zur Linderung der „Too big to fail“-Problematik zu machen. Die Expertengruppe lieferte ihren Schlussbericht am 30. September 2010 dem Bundesrat ab.

Der Gesetzesvorschlag der Experten wurde vom Bundesrat aufgenommen und weiter konkretisiert. Vier Kernmassnahmen stehen im Zentrum des Massnahmenpakets:

  • Stärkung der Eigenmittelbasis
  • Strengere Liquiditätsanforderungen
  • Bessere Risikoverteilung
  • Organisatorische Massnahmen, die eine Weiterführung von systemrelevanten Funktionen (z.B. Zahlungsverkehr) bei drohender Insolvenz gewährleisten. 

Für die Umsetzung der strengeren Eigenmittelvorschriften sollen im Bankengesetz zwei neue Instrumente bereitgestellt werden: Vorratskapital und Wandlungskapital (Contingent Convertible Bonds, Coco-Bonds). Die Ausgabe von Coco-Bonds in der Schweiz wird die Rechtsrisiken im Falle einer behördlich angeordneten Umwandlung im Krisenfall wesentlich verringern. Um die Ausgabe von Anleihensobligationen und damit auch von Coco-Bonds in der Schweiz zu fördern und den Schweizer Kapitalmarkt zu stärken, schlägt der Bundesrat steuerliche Massnahmen vor. Diese beinhalten namentlich die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital sowie Änderungen bei der Verrechnungssteuer. Davon profitiert der Unternehmensstandort Schweiz.

Ebenfalls in den Gesetzesentwurf aufgenommen wurde die Regulierung der Vergütungen von systemrelevanten Banken die trotz aller Anstrengungen zur Linderung der „Too big to fail“-Problematik in irgend einer Form auf Bundesmittel angewiesen wären. In solchen Fällen ist der Bundesrat verpflichtet, Anpassungen des Vergütungssystems der betreffenden Bank anzuordnen.

Die Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen dauert bis zum 23. März 2011. Die Botschaft des Bundesrates an das Parlament ist für den Frühling 2011 vorgesehen, sodass die Vorlage vom Erstrat in der Sommer- und vom Zweitrat in der Herbstsession beraten werden kann. Die Gesetzesänderungen könnten frühestens anfangs 2012 in Kraft treten. Mit Übergangsfristen soll die Umsetzung erleichtert werden. 


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