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Am 1. Januar 2011 tritt die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) in Kraft. Sie ersetzt die 26 kantonalen Strafprozessordnungen sowie den Bundesstrafprozess. Damit werden Straftaten in der Schweiz künftig nicht nur einheitlich im Strafgesetzbuch umschrieben, sondern auch nach den gleichen prozessualen Regeln verfolgt und beurteilt. Charakteristisch für das neue Modell ist das Fehlen eines Untersuchungsrichters. Folglich wird das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt (URA) aufgehoben und in die Bundesanwaltschaft überführt. Künftig leitet die Staatsanwaltschaft das Vorverfahren, führt die Untersuchung, erhebt die Anklage und vertritt diese vor den Gerichten. Durch die einheitliche Ermittlung, Untersuchung und Anklageerhebung wird ein hoher Grad an Effizienz in der Strafverfolgung erreicht.
Mit Inkrafttreten des Strafbehördenorganisationsgesetzes per 1. Januar 2011 wird die Bundesanwaltschaft als Strafbehörde des Bundes zu einer ausserhalb der Bundesverwaltung stehenden, sich selbst verwaltenden Behörde. Der Bundesanwalt und die Stellvertretenden Bundesanwälte werden künftig durch die Eidgenössischen Räte gewählt. Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft nimmt eine ebenfalls von der Vereinigten Bundesversammlung gewählte Aufsichtsbehörde wahr.
Die umfangreichen Arbeiten für das Projekt „BA 2011" wurden auf mehrere Projektteams vereilt und fristgerecht erledigt. Im Rahmen eines externen Projektreviews wurde dem Projekt eine fachmännische, zielgerichtete und effiziente Vorgehensweise attestiert.
Mitteilung an die Medien:
Der Medien- und Kommunikationsdienst der Bundesanwaltschaft ist wie bis anhin unter den folgenden Koordinaten zu erreichen:
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Fax +41 31 322 43 13
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