Bundesrat will Finanzierung der Bahn-Infrastruktur langfristig sichern

Bern, 20.01.2011 - Zur langfristigen Finanzierung der Bahninfrastruktur schlägt der Bundesrat vor, einen Bahninfrastrukturfonds (BIF) zu schaffen. Daraus sollen sowohl Betrieb und Unterhalt des bestehenden Schienennetzes, als auch der schrittweise Ausbau finanziert werden (Bahn 2030). Die Vorlage wird dem Parlament im Rahmen eines direkten Gegenentwurfs zur Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr“ unterbreitet. Darauf hat sich der Bundesrat geeinigt. Er hat dem UVEK den Auftrag gegeben, eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.

Die Finanzierung der Bahninfrastruktur ist mittel- und langfristig nicht gesichert. Die heute zur Verfügung stehenden Mittel genügen nicht für Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Netzes. Im Rahmen eines Netzaudits der SBB sowie einer unabhängigen Zweitmeinung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) wurde für den Unterhalt ein jährlicher Mehrbedarf in dreistelliger Millionenhöhe ermittelt. Aufgrund der hohen Auslastung des bestehenden Netzes und der sich abzeichnenden Nachfragesteigerung ist auch ein weiterer Ausbau angezeigt. Das Parlament hat dem Bundesrat hierzu bereits 2009 im Rahmen des Gesetzes zur zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) einen entsprechenden Auftrag gegeben.

Im Rahmen einer Aussprache zur Stossrichtung der Finanzierung hat der Bundesrat entschieden, einen neuen, unbefristeten Bahninfrastrukturfonds (BIF) zu schaffen. Aus dem Fonds sollen Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahn finanziert werden. Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament gleichzeitig, die Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr“ des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) abzulehnen und ihr einen direkten Gegenentwurf entgegenzustellen, der Finanzierung und Ausbau sicherstellt. Die in der Initiative vorgeschlagene Umverteilung der Mineralölsteuer-Erträge vom Strassen- in den Schienenverkehr würde das Finanzierungsproblem des öffentlichen Verkehrs lediglich in den Strassenbereich verlagern. Zudem besteht bei der Initiative ein beträchtlicher Interpretationsspielraum.

1. Bahninfrastrukturfonds BIF

Aus dem Bahninfrastrukturfonds sollen die Ausgaben für Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahn gespiesen werden. Er soll den heutigen, befristeten FinöV-Fonds, die Mittel aus der Bundeskasse für die Leistungsvereinbarungen mit SBB und Privatbahnen sowie zusätzliche zweckgebundene Einnahmen umfassen. Die Nutzer der Bahninfrastruktur – Passagiere und Bahnunternehmen – sollen sich künftig stärker an der Finanzierung beteiligen. Der Bundesrat sieht vor, die Trassenpreise (Preis für das Recht zur Benutzung eines Schienenabschnitts) schrittweise zu erhöhen. Dies würde die Billette und Abonnemente im öffentlichen Verkehr über die nächsten Jahre schrittweise um rund 10 Prozent verteuern – allerdings nicht pauschal, sondern differenziert mit dem Ziel, die Verkehrsspitzen zu glätten.

Weiter soll bei der direkten Bundessteuer der maximale Abzug für Fahrkosten auf die Höhe eines öV-Abonnements für Agglomerationen reduziert werden. Damit ist künftig nur noch das Pendeln innerhalb von Agglomerationen steuerlich abzugsfähig und der steuerliche Anreiz zum Pendeln über lange Distanzen würde abgebaut. Von kürzeren Fahrten profitieren alle, nicht zuletzt die Umwelt und die Raumentwicklung. Auch werden damit Pendlerinnen im öffentlichen Verkehr mit den Autofahrern steuerlich gleichgestellt.

Die Trassenpreiserhöhung soll dem BIF jährliche Einnahmen von rund 300 Millionen Franken verschaffen, die Reduktion des Fahrkostenabzugs weitere 250 Millionen. Schliesslich sollen sich die Kantone mit jährlich zusätzlichen 300 Millionen Franken an der Bahninfrastruktur-Finanzierung beteiligen.

2. Weitere Ausbauschritte (Bahn 2030)

Im Rahmen des Gegenentwurfs schlägt der Bundesrat auch ein Gesamtkonzept zur langfristigen Entwicklung des Angebots und der Infrastruktur vor. Realisiert werden soll das Konzept in einzelnen Ausbauschritten, die dem Parlament alle vier bis acht Jahre vorgelegt werden sollen. Gemeinsam mit dem Gesamtkonzept soll im Rahmen des Gegenentwurfs das erste Teilpaket vorgelegt werden. Dieses umfasst konkrete Bauprojekte im Umfang von 3,5 Milliarden Franken, die prioritär Verbesserungen innerhalb der Ballungsräume bringen: Konkret geplant sind zum Beispiel lange Doppelstockzüge auf der Ost-West-Achse via Bern, um die nachfragestarken Streckenabschnitte Genf-Lausanne und Bern-Zürich-Winterthur zu entlasten, diverse Ausbauten in den Bahnknoten Lausanne, Bern und Basel sowie Halbstundentakte zwischen Bern und Luzern, Zürich und Chur sowie Locarno und Lugano. Auch Verbesserungen bei den Privatbahnen, im Bereich Zugang zur Bahn in verschiedenen Bahnhöfen und im Schienengüterverkehr sind im ersten Teilpaket vorgesehen.

Die Ausbauten des ersten Teilpaketes sollen bis zum Jahr 2025 realisiert werden. Sie erfolgen parallel zu den laufenden und geplanten Arbeiten im Rahmen der NEAT, der Infrastrukturfondsprojekte und des Projektes ZEB (Zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur). Damit investiert der Bund weiterhin in beträchtlichem Ausmass in die Bahninfrastruktur. Weitere Angaben zum Gesamtkonzept und zum ersten Ausbauschritt von Bahn 2030 folgen bei der Eröffnung der Vernehmlassung im Frühjahr 2011.

Weiteres Vorgehen

Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, ihm bis im Frühling dieses Jahres eine Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten. Anfang 2012 wird der Bundesrat die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden.


Adresse für Rückfragen

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