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Die Kommission hat in allen vier Fällen festgestellt, dass der Dialog zwischen der Post und den betroffenen Gemeinden eher harzig verlief, sei es, weil eine Gemeinde prinzipiell nicht auf eine neue Lösung eingehen wollte, oder weil die Post sich nicht offen zeigte für eine unkonventionelle Möglichkeit. Die Weiterführung der Poststelle Biasca Stazione (TI) als Agentur im Bahnhof SBB entspricht den Vorgaben der Postverordnung. Die Kommission hält die Agenturpartnerschaft mit den SBB zudem für eine ausgezeichnete Möglichkeit, den Bahnhof zu beleben. Sie ergänzt ihre zustimmende Empfehlung mit der Auflage, den SBB-Schalter und damit die Postagentur auch am Samstag zu öffnen, und zwar in Übereinstimmung mit den Öffnungszeiten der heutigen Poststelle.
Mit der Einführung von Hausservice-Lösungen in Corpataux-Magnedans (FR) und Lavey-Morcles (VD) bleiben die Vorgaben der Postverordnung ebenfalls eingehalten, wenn auch knapp. Für die Bevölkerung beider Gemeinden ist eine Poststelle mit den Dienstleistungen der Grundversorgung in angemessener Distanz (innert 30 Minuten mit dem öffentlichen Verkehr) erreichbar.
Hingegen hat die Kommission das Dossier zu Rossemaison (JU), wo die Post die Grundversorgung künftig mit Hausservice erbringen will, für weitere Abklärungen zurückgestellt. Sie fordert Post und Gemeinde auf, bis zum 1. September 2011 die bereits zusammen diskutierte Agenturoption nochmals eingehend zu prüfen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte das innert dieser Frist nicht gelingen, wird die Kommission die hängige Eingabe der Gemeinde zum Entscheid der Post an ihrer nächsten Sitzung behandeln und eine Empfehlung dazu abgeben.
Die Empfehlungen der Kommission werden zu gegebener Zeit Wochen im Wortlaut unter der Adresse www.postreg.admin.ch (PostReg/Kommission Poststellen) im Internet veröffentlicht.