Revision Finanzkontrollgesetz: Bundesrat entscheidet über weiteres Vorgehen

Bern, 26.01.2011 - Im Bereich der direkten Bundessteuer soll auf neue Prüfkompetenzen der Eidgenössischen Finanzkontrolle verzichtet werden. Das hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung in Kenntnis der Ergebnisse der Vernehmlassung über eine Revision des Finanzkontrollgesetzes entschieden. Die Prüflücke soll statt dessen mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer geschlossen werden. Mit neuen Aufsichtsaufgaben werden einerseits die kantonalen Finanzkontrollen, anderseits die Eidgenössische Steuerverwaltung betraut.

Der Bundesrat hat vom Ergebnis der Vernehmlassung über die Revision des Finanzkontrollgesetzes Kenntnis genommen. Angesichts der kritischen bis ablehnenden Aufnahme der Vorschläge durch die Finanzdirektorenkonferenz, die Mehrzahl der Kantone sowie einzelne Parteien und Verbände hat der Bundesrat beschlossen, auf eine Revision des Finanzkontrollgesetzes zu verzichten.  Somit wird von einer Prüfkompetenz der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) abgesehen. Stattdessen soll die bestehende Prüflücke mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer geschlossen werden.

Der Bundesrat hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) mit der Ausarbeitung dieser Gesetzesvorlage beauftragt. Die Kantone sollen darin verpflichtet werden, die Ordnungsmässigkeit des Rechnungswesens für die direkte Bundessteuer durch ihre kantonalen Finanzkontrollen jährlich zu prüfen und gegenüber der ESTV und der EFK zu bestätigen. Im Bereich der Rechtmässigkeit soll die Aufsicht über die direkte Bundessteuer durch die Tätigkeit der  ESTV verbessert werden. Auf eine erneute Vernehmlassung zur vorgeschlagenen Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer kann verzichtet werden. Die Vorlage ist eine direkte Antwort auf die Ergebnisse der Vernehmlassung über die Revision des Finanzkontrollgesetzes.


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