Studie zu den Online-Angeboten der SRG

Biel/Bienne, 01.03.2011 - Die SRG erfüllt mit ihren Online-Angeboten die Konzessionsbestimmungen weitgehend. Bei zirka acht Prozent der untersuchten Fälle bleibt die Konzessionskonformität fraglich. Dies zeigen die Ergebnisse einer Studie der Universität Zürich im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM).

Gemäss Konzession der SRG hat das Online-Angebot die Funktion, das Fernseh- und Radioangebot zu ergänzen und zu vertiefen (vgl. Kasten). Die Studie "SRG Online Beobachtung 2010" untersucht, ob die SRG dieser Vorgabe nachkommt. Die Analyse beleuchtet die Angebotsstruktur der Inhalte und zeigt auf, bei welchen Online-Inhalten die Konzessionskonformität nicht belegbar und damit kritisch im Sinne einer Grauzone zu betrachten sind. Ferner gibt die Auswertung der Links Auskunft über die Vernetzung der SRG-Internet- mit anderen -Webseiten.

Struktur der Online-Angebote

Mit 60 Prozent überwiegen redaktionelle Inhalte im Online-Angebot der SRG. Dabei machen die Informationsangebote mit 40 Prozent den grössten Anteil aus. Mit deutlichem Abstand folgen Inhalte, die der Unterhaltung, Bildung oder Kultur zuzuordnen sind. Die einzelnen Unternehmenseinheiten setzten unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte: 2010 publizierte TSR online beispielsweise überdurchschnittlich viele Beiträge zu Politik und fiktionaler Unterhaltung, SF setzte auf Sport und Human Interest, Radio DRS auf Wirtschaft, RSR und RSI auf populäre Musik.

Nebst dem redaktionellen Teil entfallen etwa 10 Prozent der Online-Inhalte auf Interaktivität wie Blogs und auch auf Seiten mit Programmhinweisen. Überblicksseiten und Unternehmensinformationen bilden das weitere Angebot.

Weitgehende Konzessionskonformität

Der Anteil unproblematischer Seiten liegt bei über 90 Prozent. Bei 8.4 Prozent des Online-Inhalts ist die Einhaltung der Konzession nicht zweifelsfrei belegbar. In der Grauzone sind redaktions- oder nutzergenerierte interaktive Angebote (z.B. Blogs) sowie der Bereich Verkauf/Shop. Der Anteil unklarer Fälle liegt im Bereich nutzergenerierter Inhalte deutlich höher als in allen anderen analysierten formalen Kategorien. Für mehr als 85 Prozent aller geprüften nutzergenerierten Inhalte ist kein Sendungsbezug ersichtlich.

Vergleich zum Vorjahr

Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil redaktioneller Beiträge auf den SRG-Webseiten von 49 auf 58 Prozent gestiegen. Die Grauzone hat sich nicht statistisch signifikant verändert.

Das Online-Angebot der SRG – Schweizer Fernsehen (SF), Schweizer Radio (DRS), von Télévision Suisse Romande (TSR) und Radio Suisse Romande (RSR) sowie der Auftritt von Radiotelevisione svizzera di lingua italiana (RSI) – wurde unter der Leitung von Prof. Michael Latzer, Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich, im Auftrag des BAKOM untersucht.

Aus der Grundgesamtheit von 500'000 Webseiten wurde eine repräsentative Zufallsstichprobe von 2000 Seiten inhaltsanalytisch untersucht. Die Linkanalysen bezog sich auf 500 Links, einer Auswahl aus einer Grundgesamtheit von rund 1.4 Millionen URLs von etwa 20'000 verschiedenen Domainnamen. Die Studie kostete 78'600.- Franken.

SRG Online Beobachtung 2010 ist Teil eines Forschungspakets zur Beobachtung der Programmqualität von Radio und Fernsehen. Nebst der Analyse des Online-Angebots der SRG gehören die Anfang Jahr bereits publizierten Programmanalysen zu Radio und Fernsehen (SRG und Private) sowie die Befragung des Publikums dazu. Das Forschungsprogramm soll die öffentliche Diskussion über die Leistungen der Radio- und Fernsehsender anregen.

Konzessionsvorgaben für das Online-Angebot der SRG (Art. 13 Abs. 1, 2 und 3)

Abs. 1 Die Online-Angebote umfassen:

a) programmbezogene, multimedial aufbereitete Beiträge, die zeitlich und thematisch einen direkten Bezug zu Sendungen aufweisen;

b) Hintergrund- und Kontextinformationen, die als Basis von Sendungen gedient haben;

c) Informationen zu Basiswissen mit Bezug zu bildenden Sendungen, sofern sie zur besseren oder zweckmässigeren Erfüllung des Leistungsauftrages dienen;

d) an Sendungen gekoppelte Publikumsforen und Spiele ohne eigenständige Bedeutung.

Abs. 2

Links zu Online-Angeboten Dritter werden ausschliesslich nach redaktionellen Kriterien vorgenommen und dürfen nicht kommerzialisiert werden.

Abs. 3

Im Online-Angebot ist Eigenwerbung erlaubt (…).


Adresse für Rückfragen

Jost Aregger, Forschungsverantwortlicher BAKOM, Tel. 032 327 59 44



Herausgeber

Bundesamt für Kommunikation
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