E-Government Schweiz: Verstärkte Steuerung und bessere Zusammenarbeit

Bern, 07.03.2011 - Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat an seiner heutigen Sitzung Stossrichtungen beschlossen, die E-Government in der Schweiz zusätzlichen Schub verleihen sollen. Er fordert unter anderem eine noch stärkere Steuerung, eine Fokussierung auf ausgewählte Vorhaben und eine bessere Zusammenarbeit auf allen föderalen Ebenen. Diese Stossrichtungen bilden eine Grundlage für die Erneuerung der Rahmenvereinbarung E-Government Schweiz.

Die öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz, die 2007 zwischen dem Bund und den Kantonen abgeschlossen wurde, gilt bis Ende 2011. Um die Kontinuität der E-Government-Strategie Schweiz und deren Umsetzung zu gewährleisten, hat der Steuerungsausschuss an seiner Sitzung vom 4. November 2010 die Geschäftsstelle E-Government Schweiz beauftragt, unter Einbezug der wichtigsten E-Government-Akteure die Erneuerung der Rahmenvereinbarung vorzubereiten. Dabei forderte der Steuerungsausschuss, dass die Realisierungsgeschwindigkeit von E-Government erhöht wird und dass der Bund eine stärkere Führungsrolle wahrnimmt, ohne die Kantone von ihrer Umsetzungsverantwortung zu entbinden.

Erneuerung der Rahmenvereinbarung

Zu Vorbereitung der neuen Rahmenvereinbarung hat die Geschäftsstelle Anfang Jahr verschiedene Workshops mit interessierten E-Government-Akteuren durchgeführt. Dabei zeichneten sich folgende Handlungsfelder ab: Verstärkte Steuerung durch den Steuerungsausschuss, Fokussierung auf ausgewählte Vorhaben, verbindlichere föderale Zusammenarbeit, höhere Durchdringung bei der Standardisierung und eine gemeinsame Finanzierungsgrundlage.

Zukünftige Stossrichtungen

Auf der Basis dieser Handlungsfelder hat der Steuerungsausschuss heute die folgenden Stossrichtungen beschlossen, um E-Government in der Schweiz zusätzlichen Schub zu verleihen:

  • Ein Aktionsplan legt den Fokus auf fünf bis acht priorisierte Vorhaben fest.
  • Eine Landkarte liefert einen Überblick über E-Government-Projekte der Schweiz.
  • Der Steuerungsausschuss beeinflusst verstärkt Umsetzung und Durchsetzung von Standards.
  • Für die Umsetzung von priorisierten Vorhaben werden verbindliche Rahmenbedingungen definiert.
  • Der Steuerungsausschuss gibt Empfehlungen zu übergeordneten Themen ab.
  • Die Gemeinden werden noch stärker über die Kantone eingebunden.
  • Für E-Government Schweiz wird eine kooperative Finanzierungsgrundlage geschaffen.

In einem nächsten Schritt wird die Geschäftsstelle E-Government Schweiz diese Stossrichtungen in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat der Konferenz der Kantonsregierungen in einem Entwurf für die neue Rahmenvereinbarung konkretisieren. Die Bundesämter, die Kantone und weitere Organisationen wie die Kommunalverbände werden danach die Gelegenheit haben, sich in einer Vernehmlassung zum Entwurf zu äussern. Im Herbst wird die revidierte Rahmenvereinbarung dann der Konferenz der Kantonsregierungen und dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt.

Einen Gang höher schalten

Das im Vergleich zu früheren Jahren deutlich bessere Abschneiden der Schweiz im Europäischen E-Government-Benchmark-Bericht 2010 bestätigt, dass die Umsetzung des Programms E-Government Schweiz erfolgreich voranschreitet. Die neue Rahmenvereinbarung soll E-Government Schweiz zusätzlichen Schub verleihen.


Adresse für Rückfragen

Stephan Röthlisberger, Geschäftsstelle E-Government Schweiz, Tel. 031 324 79 10


Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-37988.html