Anpassung des Kollektivanlagegesetzes als Reaktion auf die AIFM-Richtlinie der EU

Bern, 11.03.2011 - An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, einen Entwurf für die Anpassung des Kollektivanlagegesetzes auszuarbeiten. Damit soll die gesetzliche Regelung für Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen an die internationalen Entwicklungen angepasst und insbesondere der Zugang zum EU-Markt sichergestellt werden. Anvisiert wird zudem ein höherer Anlegerschutz sowie die Qualitätssteigerung des Asset Managements in der Schweiz.

Die im November 2010 von der EU beschlossene Richtlinie über die Manager alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) regelt die Verwaltung, Verwahrung und den Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen, die nicht unter die UCITS-Richtlinie, die bestehende EU-Regelung für „normale“ Anlagefonds, fallen. Die AIFM-Richtlinie hat zur Konsequenz, dass der Zugang zu Geldern von professionellen EU-Anlegern via kollektive Kapitalanlage nur noch für jene Asset Manager möglich ist, die sich dieser strikten Regulierung unterwerfen.

Im Gegensatz zur EU ist der Vertrieb von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen an qualifizierte Anleger in der Schweiz nicht reguliert, und es besteht auch keine zwingende Unterstellungspflicht für Vermögensverwalter von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen. Vor diesem Hintergrund besteht die Gefahr, dass die Schweiz zum Anziehungspunkt würde für Produkte und Finanzdienstleister, die sich der verschärften EU-Regulierung nicht unterstellen wollen. Die vom Bundesrat angestrebten Gesetzesanpassungen sollen der Erhöhung des Anlegerschutzes, der Qualitätssteigerung im Bereich des Asset Managements in der Schweiz und der Aufrechterhaltung des EU-Marktzugangs für Schweizer Dienstleister dienen.

Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, bis im Sommer 2011 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.


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