Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Ausbau und Finanzierung der Bahninfrastruktur

Bern, 31.03.2011 - Der Bundesrat hat seine Vorschläge für die künftige Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur in die Vernehmlassung geschickt. Die im Ausbauschritt 2025 vorgeschlagenen Projekte passen das öV-Angebot der stark steigenden Nachfrage an: Die Passagiere profitieren auf verschiedenen Strecken von mehr Doppelstockzügen, sowie Halb- oder Viertelstundentakt. Die Vorlage stellt die Finanzierung nachhaltig sicher, benötigt dazu jedoch zusätzliche Mittel. Sie stellt einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr“ dar.

Angesichts der stark wachsenden Nachfrage im Bahnverkehr braucht es weitere Investitionen in den Ausbau der Bahninfrastrukutr. Auch fehlen für Betrieb und Substanzerhalt des bestehenden Netzes bis zu 500 Millionen Franken pro Jahr. Heute ist die Finanzierung nicht gesichert. Um Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur langfristig auf eine solide finanzielle Basis zu stellen, will der Bundesrat mit einem neuen Bahninfrastrukturfonds (BIF) und zusätzlichen Einnahmen die nötigen Mittel sichern. Am 19. Januar 2011 hat der Bundesrat die Stossrichtung für die künftige Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) beschlossen und entschieden, die entsprechende Vorlage als Gegenentwurf zur Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr“ auszugestalten. Heute hat er die Vernehmlassungsvorlage verabschiedet.

3,5 Milliarden Franken bringen Verbesserungen im Bahnangebot

Um auch in Zukunft ein hochstehendes Angebot zu bieten, sind weitere Ausbauten unabdingbar. Mit dem ersten Ausbauschritt 2025 plant der Bundesrat Investitionen im Umfang von 3,5 Milliarden Franken. Er will die Linie Genf-Bern-Zürich-St. Gallen als Rückgrat des schweizerischen Schienennetzes weiter stärken. Dank längeren Perrons soll auf den stark belasteten Abschnitten Genf-Lausanne und Bern-Zürich-Winterthur der Einsatz von 400 Meter langen Doppelstockzügen mit entsprechend mehr Sitzplätzen möglich werden. Auf den Strecken Bern-Luzern, Zürich-Chur, Vevey-Blonay, Zermatt-Fiesch, Luzern-Stans/Giswil, St.Gallen-Rapperswil, Wil –Nesslau, Landquart/Chur-Davos/St.Moritz und Lugano-Locarno werden verschiedene, kleinere Ausbauten realisiert, so dass auf diesen Strecken ein Viertel- bzw. Halbstundentakt oder längere Züge ermöglicht werden. Die Zufahrten zu den Bahnhöfen Bern und Basel werden so ausgebaut, dass bessere S-Bahn-Angebote möglich werden. Mit dem Ausbau der Strecke Ligerz-Twann wird zudem der Güterverkehr gestärkt. Die Massnahmen sollen bis 2025 umgesetzt werden. Sie ergänzen die bereits mit dem Programm zur Zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) laufenden Ausbauten im Umfang von 5.4 Mia. Franken.

Anpassungen des Programms ZEB

Der geplante Ausbauschritt bedingt eine Anpassung von ZEB. Der Ausbau des Knotens Lausanne wird zeitlich vorgezogen, da er für die West-Ost-Achse von zentraler Bedeutung ist.  Die nötigen Anpassungen an den Bahnhöfen Freiburg und Wil sowie geplante Profilerweiterungen zwischen Lausanne und dem Wallis sollen ebenfalls aus ZEB-Mitteln mitfinanziert werden. Im Gegenzug wird der ursprünglich in ZEB vorgesehene Chestenbergtunnel zeitlich zurückgestellt, weil Fragen zur Linienführung im Raum Olten-Zürich offen und die Kosten höher sind als ursprünglich geplant.

Im Rahmen des strategischen Entwicklungsprogramms (STEP) zur Bahninfrastruktur plant der Bundesrat, dem Parlament jeweils nach vier bis acht Jahren weitere Ausbauschritte vorzulegen. Das strategische Entwicklungsprogramm baut auf der Planung für Bahn 2030 auf und löst diese ab. Es umfasst Projekte von insgesamt rund 40 Mia. Franken. Längerfristig können diese Projekte aus dem BIF in noch festzulegenden Ausbauschritten realisiert werden. Das strategische Entwicklungsprogramm seinerseits beruht auf der Langfristperspektive für Bahnangebot und Ausbau. So soll dereinst im Personenverkehr auf Strecken mit hoher Nachfrage der Viertelstundentakt gelten und auf den übrigen Hauptlinien der Halbstundentakt die Regel sein. In den Agglomerationszentren sollen S-Bahnen im Viertelstundentakt verkehren und die wichtigsten Tourismusorte rasch und direkt an die Zentren angebunden sein.

Drei neue Finanzierungsquellen

Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau des bestehenden Netzes sollen aus dem neuen Bahninfrastrukturfonds (BIF) bezahlt werden. Dieser speist sich aus den Mitteln, die bisher in den FinöV-Fonds flossen sowie aus den Geldern, die der Bund heute via Leistungsvereinbarungen an die Bahnen zahlt. Die Nutzniesser sollen sich zudem stärker an der Finanzierung der Bahninfrastruktur beteiligen und damit die verfügbaren Finanzmittel im BIF erhöhen:

-       Der Bundesrat plant, den Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer auf eine Pauschale von 800 Franken zu plafonieren, was dem Preis eines öV-Abonnements für die Kernzone einer Agglomeration entspricht. Damit werden Auto- und öV-Pendlern steuerlich gleichgestellt. Das Pendeln bleibt für alle Steuerpflichtigen abzugsberechtigt, allerdings nicht über grosse Distanzen. Insgesamt resultieren dem  Bund daraus Mehreinnahmen von jährlich rund 250 Millionen Franken, die dem BIF zufliessen sollen. Die Kantone bleiben frei, weiterhin den vollen Abzug der Pendlerkosten steuerlich zuzulassen.
-       Weitere 300 Millionen Franken pro Jahr sollen die Kantone beisteuern. Über die konkrete Ausgestaltung ist der Bund mit den Kantonen im Gespräch. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe werden verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten geprüft.
-       Der Bundesrat will zudem die Kosten für die Benutzung der Schienen (Trassenpreise) per 2013 um 200 Millionen Franken erhöhen. Auf 2017 ist eine weitere Erhöhung um 100 Millionen Franken geplant. Eine vollständige Abwälzung der Mehrkosten auf die Bahnkunden dürfte Tariferhöhungen von rund zehn Prozent nach sich ziehen.

Nein zur Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr“

Die Vorlage ist ein direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr“. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, weil sie die Finanzierungsprobleme des öffentlichen Verkehrs nicht löst, sondern lediglich auf den Strassenverkehr abwälzt. Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung bei Kantonen, Parteien und Verbänden. Anschliessend wird der Bundesrat bis zum Frühjahr 2012 die Botschaft zu Handen des Parlaments verabschieden. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich 2013/14 statt.


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