Forschung als Grundlage für die Weiterentwicklung der Invalidenversicherung

Bern, 31.03.2011 - 2006 hat das Bundesamt für Sozialversicherungen ein vierjähriges Forschungsprogramm zur Invalidenversicherung (FoP-IV) lanciert. Der nun vorliegende Synthesebericht fasst die wichtigsten Resultate der 19 Forschungsprojekte zusammen. Zweck des Forschungsprogramms war es, wissenschaftlich fundierte Erklärungen zu finden unter anderem für die starke Zunahme der Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten seit den 1990er Jahren bis gegen 2005 oder für den Umstand, dass die Zahl der psychisch begründeten IV-Renten überproportional wuchs. Insbesondere in dem für die IV zentralen Bereich der Eingliederung konnten Erkenntnisse bereits in Reformmassnahmen umgesetzt werden. Ein nächstes Forschungsprogramm ist bereits lanciert.

Um ihre vielschichtigen Aufgaben in einem komplexen Umfeld erfolgreich bewältigen zu können, ist die IV auf wissenschaftliche Grundlagen angewiesen. Das Forschungsprogramm zur Invalidenversicherung (FoP-IV) wurde 2006 vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI), gestützt auf das IV-Gesetz, für eine Laufzeit von 2006-2009 bewilligt. Für die Forschungsaufträge wurden 2,2 Mio. Franken aufgewendet.

Die zentralen Schlussfolgerungen

Die komplexen Zusammenhänge bei psychischen Erkrankungen, insbesondere auch in Verbindung mit einem Migrationshintergrund, und das noch unerschlossene Potenzial der beruflichen (Wieder-)Eingliederung wurden als zentrale Handlungsfelder der IV identifiziert. Somit müssen sich die künftigen Eingliederungsbemühungen vor allem auf berufliche Massnahmen konzentrieren, was ein funktionierendes Zusammenspiel zwischen IV-Stellen und Arbeitgebenden voraussetzt.

Das Forschungsprogramm hat auch aufgezeigt, welche wesentlichen Schlussfolgerungen in der Weiterentwicklung der IV bereits aufgenommen wurden. Seit der 4. IV-Revision (in Kraft seit 2004) wird die IV in einem tief greifenden Entwicklungsprozess von einer Renten- hin zu einer Eingliederungsversicherung umgebaut: Mit der 4. Revision wurden insbesondere der Abklärungsprozess besser strukturiert, die Regionalen Ärztlichen Dienste (RAD) eingeführt und die aktive Arbeitsvermittlung verstärkt. Ebenfalls auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ausgerichtet war in der Folge die 5. IV-Revision: Der Leitsatz „Eingliederung vor Rente“ wurde ab dem Jahr 2008 verstärkt in der Praxis umgesetzt, und es wurde gezielt und massiv in die ausgebauten Eingliederungsmassnahmen investiert. Massnahmen wie die Früherfassung oder die Frühintervention erlauben es seitdem, einer Invalidität frühzeitig vorzubeugen, bzw. teilerwerbsfähige Personen besser im Erwerbsleben zu halten, statt ihnen eine Rente zu entrichten. Mit Integrationsmassnahmen werden nun zudem auch insbesondere Menschen mit psychischen Erkrankungen unterstützt und befähigt, im ersten Arbeitsmarkt tätig zu sein. Ein Schwerpunkt des zweiten mehrjährigen Forschungsprogramms wird es sein, die Massnahmen der 4. und 5. IV-Revision zu evaluieren. Dieses Programm ist angelaufen und erste Evaluationsprojekte sind derzeit in Vorbereitung.


Adresse für Rückfragen

Stefan Ritler, Vizedirektor, Leiter Geschäftsfeld Invalidenversicherung, Tel. 031 322 91 32
Sabina Littmann, Leiterin Bereich Forschung und Evaluation, Tel. 031 322 90 81
Martin Wicki, Programmleiter FoP-IV, Tel. 031 322 90 02



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