EKLB anlässlich des Tags gegen Lärm vom 27.4.2011

Bern, 21.04.2011 - In der Schweiz ist jeder sechste Einwohner Verkehrslärm ausgesetzt, der seine Gesundheit gefährden kann. Vieles wird gegen diesen Lärm von Strassen, Schienen oder Luftfahrt unternommen. Augenfällig sind Lärmschutzwände, die uns vor dem Lärm schützen. Weniger sichtbar aber sehr effizient sind zudem Massnahmen, welche der Entstehung von Lärm entgegenwirken, wie lärmarme Strassenbeläge, Bahnwagen mit neuen Bremssystemen oder die Verlängerung der Nachtruhe bei Flughäfen.

Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung EKLB möchte am heutigen Tag gegen den Lärm in Erinnerung rufen, dass Lärm nur wirkungsvoll bekämpft werden kann, wenn neben den staatlichen Massnahmen jeder von uns seinen Beitrag zur Lärmbekämpfung leistet. Denn wir alle machen Geräusche, die von anderen Menschen als Lärm beurteilt werden, d.h. wir verursachen Lärm. Deshalb können wir auch zur Verminderung des Lärms beitragen. Dabei ist es bereits mit kleinem Aufwand möglich, die Umgebung weniger mit Lärm zu belästigen. So können wir beim nächsten Kauf von motorgetriebenen Gartengeräten (z.B. dem Rasenmäher), von Autoreifen und von Auto und Motorrad leise Modelle wählen. Oder wir können uns einen lärmarmen Fahrstil (Eco-drive) aneignen, zwischendurch das Fahrrad statt das Auto benützen und bei lauten Gartenarbeiten lärmsensible Zeiten meiden. Dadurch können wir gemeinsam der zunehmenden Verlärmung unserer Umgebung begegnen und erholsamen Lebensraum erhalten.


KASTEN:
Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung

Die Eidg. Kommission für Lärmbekämpfung arbeitet als selbständige und interdisziplinäre Verwaltungskommission des Bundes auf dem Gebiet der Lärm- und Erschütterungsbekämpfung unter Einbezug der Wissenschaft, Forschung und Verwaltung.

Sie berät das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in wissenschaftlichen und methodischen Fragen der Lärmbekämpfung und der Lärmauswirkungen auf Gesundheit/Wohlbefinden und Lebensraum. Diesbezüglich erarbeitet sie die entsprechenden Unterlagen, Berichte, Empfehlungen und Anträge.


Adresse für Rückfragen

Prof. Dr. Anne-Christine Favre, Centre de droit public, Quartier UNIL-Dorigny, Bâtiment Internef 417, CH-1015 Lausanne, Tel. +41 21 692 28 37, Fax +41 21 692 28 19, anne-christine.favre@unil.ch, www.eklb.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung
http://www.eklb.admin.ch/de/index.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-38747.html