Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Auf den 29. April 2011 wird in der EU die Regelung grundsätzlich aufgehoben, die es Reisenden verbietet, Flüssigkeiten auf ihrem Weiterflug mitzunehmen, die in einem Zollfrei-Geschäft ausserhalb der Europäischen Union oder an Bord eines Flugzeugs aus einem solchen Land gekauft wurden. Aufgrund einer Risiko- und Bedrohungsanlayse haben mehrere EU-Staaten jedoch beschlossen, am bisherigen Verbot festzuhalten, darunter Frankreich, Italien und Grossbritannen.
Das BAZL seinerseits hat die Lage zusammen mit den Sicherheitsorganen des Bundes analysiert und ist zum Schluss gekommen, dass es aufgrund der Bedrohungslage angezeigt ist, die bisherige Regelungen vorderhand aufrecht zu erhalten. Auf Weiterflügen aus der Schweiz dürfen demzufolge weiterhin keine Flüssigkeiten aus Ländern ausserhalb der EU transportiert werden. Vom Verbot ausgenommen bleiben Transfer-Passagiere aus Mitgliedstaaten der EU, Island, Norwegen, Singapur, Malaysia, Kroatien, Kanada, und den USA. Diese Länder verfügen über gleichwertige Sicherheitskontrollen, wie sie innerhalb der EU gelten. Passagiere aus diesen Ländern dürfen wie bis anhin Flüssigkeiten mitführen, die sie zum Beispiel während des Flugs an Bord gekauft haben.