Personenfreizügigkeit: Übergangsfrist für Bulgarien und Rumänien verlängert

Bern, 04.05.2011 - Für Menschen aus Bulgarien und Rumänien bleibt der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt beschränkt. Der Inländervorrang, die Kontingente und die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen bleiben bis 31. Mai 2014 bestehen. Dies hat der Bundesrat heute beschlossen. Er macht damit von einem Recht Gebrauch, welches das Protokoll II zum Abkommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit der Schweiz einräumt.

Aufgrund des Beschlusses des Bundesrats unterliegen Arbeitnehmende sowie Dienstleistungserbringer in bestimmten Branchen - im Gartenbau sowie im Bau-, Reinigungs- und Sicherheitsgewerbe - bis am 31. Mai 2014 weiterhin den Beschränkungen der Übergangsregelung. Selbstständigerwerbende kommen dagegen ab 1. Juni 2011 in den Genuss der vollen Personenfreizügigkeit.

Staatsangehörige Bulgariens und Rumäniens profitieren seit dem 1. Juni 2009 vom Abkommen über die Personenfreizügigkeit, das 1999 mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten abgeschlossen wurde. Dieses Abkommen gibt den Vertragsparteien das Recht, während maximal sieben Jahren vorübergehend die nationalen Beschränkungen in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt aufrechtzuerhalten. Die erste Verlängerung, von der die Schweiz nun Gebrauch macht, muss nicht begründet werden.

Bei ernsthaften Störungen auf ihrem Arbeitsmarkt oder bei Gefahr solcher Störungen können die Mitgliedstaaten der EU die Übergangsfrist in einer zweiten Phase noch einmal um zwei zusätzliche Jahre verlängern. Auch der Schweiz steht diese Möglichkeit offen: Sie könnte im Mai 2014 die Übergangsfrist bis Ende Mai 2016 verlängern.

Kontingente weitgehend ausgeschöpft
Die Kontingente an Aufenthaltsbewilligungen für Personen aus Bulgarien und Rumänien, die im Abkommen festgelegt sind, wurden während des ersten Jahres der Übergangsperiode (Juni 2009 bis Juni 2010) voll ausgeschöpft (362). 90 % der Kurzaufenthaltsbewilligungen wurden beantragt (3620). Im zweiten Jahr (Juni 2010 bis Juni 2011) werden voraussichtlich sowohl die Kurzaufenthaltsbewilligungen als auch die Aufenthaltsbewilligungen voll ausgeschöpft. Nachfrage nach Arbeitskräften aus den beiden Ländern besteht vor allem im Dienstleistungssektor (76 % der Bewilligungen), namentlich im Hotel- und Gastgewerbe, sowie im primären Sektor (17 % der Bewilligungen).

Per 31. Dezember 2010 wohnten 8690 bulgarische und rumänische Staatsangehörige längerfristig in der Schweiz, das entspricht 0,8 % der gesamten ständigen Wohnbevölkerung aus den 27 Staaten der EU und der EFTA. Gegenüber Ende 2009 ist das eine Zunahme um 17,5 % (1292 Personen). Ende 2010 verfügten zudem 1912 Personen über eine Aufenthaltsbewilligung mit einer Gültigkeit von weniger als einem Jahr, das sind 700 mehr als Ende 2009.


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