Bundesrat veröffentlicht Bericht zur Alimentenhilfe

Bern, 04.05.2011 - Der Bundesrat hat den Bericht zur Alimentenhilfe (Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung) in der Schweiz veröffentlicht. Es handelt sich um den ersten Bericht, der sich umfassend mit dieser Materie befasst. Die Inkassohilfe ist im Bundesrecht geregelt, während die Alimentenbevorschussung in der alleinigen Zuständigkeit der Kantone liegt. Zur Behebung der Mängel in der Inkassohilfe sieht der Bundesrat Verbesserungen und Präzisierungen im Zivilrecht sowie neue Bestimmungen in der beruflichen Vorsorge vor. Er beauftragt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement und das Eidg. Departement des Innern, die entsprechenden Gesetzesänderungen vorzubereiten. In der Alimentenbevorschussung stellt der Bundesrat ebenfalls Verbesserungs- und Harmonisierungsbedarf fest.

Der Bericht des Bundesrats enthält eine Übersicht über die Entwicklung, die Ausgestaltung und die Ziele der Alimentenhilfe. Die Probleme in der Alimentenhilfe werden analysiert und Möglichkeiten zu deren Lösung aufgezeigt. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) beurteilt die Problemanalyse und äussert sich im Bericht zu den vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten. Mit der Verabschiedung des Berichts zur Alimentenhilfe erfüllt der Bundesrat ein Postulat (06.3003) des Parlaments.

Regelungsbedarf in der Inkassohilfe

Die Inkassohilfe ist im Bundesrecht geregelt, während die Kantone für den Vollzug zuständig sind. Die Bestimmungen zur Inkassohilfe im Schweizerischen Zivilgesetzbuch sind allerdings sehr allgemein gehalten. Die fehlende Konkretisierung des Bundesrechts führt zu erheblichen Unsicherheiten bei der Auslegung der betreffenden Gesetzesartikel und zu einem äusserst unterschiedlichen Vollzug in den einzelnen Kantonen. Die Leistungen der Inkassohilfe sind im Bundesrecht nicht klar umrissen und ihre Qualität ist oftmals unzureichend. Die Übernahme der Kosten ist zudem in den einzelnen Kantonen uneinheitlich geregelt. Zur Verbesserung und Vereinheitlichung der Inkassohilfe wird der Bundesrat dem Parlament die notwendigen Anpassungen und Präzisierungen im Zivilrecht unterbreiten. In der beruflichen Vorsorge sollen zudem neue Bestimmungen verankert werden, damit die Inkassobehörden rechtzeitig auf die ausbezahlten Vorsorgeguthaben von Unterhaltsschuldnern und -schuldnerinnen zurückgreifen können.

Verbesserungs- und Harmonisierungsbedarf in der Alimentenbevorschussung

Die Regelung und der Vollzug der Alimentenbevorschussung liegen in der Verantwortung der Kantone. Der Bericht enthält einen interkantonalen Vergleich zur Bevorschussung der Kinderalimente. Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind gross: Es werden verschiedene Bedarfsgrenzen angewendet, und die maximale Dauer der Bevorschussung sowie der maximal bevorschusste Betrag pro Kind und Monat variieren beträchtlich. Die Bevorschussung ist in einzelnen Kantonen so ausgestaltet, dass die Kinderalimente nur unzureichend gesichert werden können. Der Bundesrat und die SODK sind sich grundsätzlich darin einig, dass die Mängel in der Alimentenbevorschussung behoben werden sollten und eine Harmonisierung angezeigt ist. Die Frage ist offen, ob zu diesem Zweck eine kompetenzbegründende Bestimmung in der Bundesverfassung und darauf gestützt ein Bundesgesetz zur Alimentenbevorschussung erlassen, oder ob ein interkantonales Konkordat zur Alimentenbevorschussung abgeschlossen werden soll. Aufgrund einer parlamentarischen Initiative (07.419) ist die Frage einer Verfassungsbestimmung bereits im Parlament hängig.


Adresse für Rückfragen

Anna Liechti, Bereich Familienfragen, Bundesamt für Sozialversicherungen, 031 324 36 94, anna.liechti@bsv.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-38967.html