Totalrevision des PUBLICA-Gesetzes: Beitragsprimat und Konsolidierung

Bern, 23.09.2005 - Die berufliche Vorsorge des Bundespersonals wird durch den Übergang vom Leistungs- zum Beitragsprimat grundlegend umgestaltet. Gleichzetig wird die Bundespensionskasse PUBLICA mit verschiedenen Massnahmen nachhaltig konsolidiert. Zu dieser Konsolidierung müssen auch die Versicherten beitragen mit teilweise erhöhten Beiträgen. Bei freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen werden die Renten versicherungsmathematisch korrekt gekürzt, damit die bisher aufgetretenen Finanzierungsdefizite eliminiert werden können. Die bei Inkrafttreten des totalrevidierten Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz) bereits Rentenbeziehenden (exkl. IV-Rentnerinnen und - Rentner) werden sodann in ein geschlossenes Vorsorgewerk, in eine sogenannte Rentnerkasse, überführt. Dabei garantiert der Bund, dass diese rund 40'000 Versicherten die ihnen zugesicherten Altersleistungen erhalten. Den entsprechenden Gesetzesentwurf und die dazugehörige Botschaft hat der Bundesrat heute zu Handen des Parlaments verabschiedet.

Am 30. März 2000 hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates den Bundesrat beauftragt, bis spätestens 2006 eine Revision des Gesetzes über die Pensionskasse des Bundes (PKB-Gesetz) vorzulegen, welche für die Altersleistungen eine Vorsorgeordnung nach dem Beitragsprimat vorsieht. Zurzeit gilt das Leistungsprimat, das heisst, die Renten werden reglementarisch mit einem fixen Prozentsatz des letzten versicherten Lohnes festgelegt.  Künftig - mit dem Beitragsprimat - sollen sie sich nach den geleisteten Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträgen richten. Das Beitragsprimat hat gegenüber dem Leistungsprimat zwei wesentliche Vorteile: Es ist in der Anwendung flexibler und bezüglich der Kosten transparenter. So können in Zukunft Änderungen im Arbeitsverhältnis - z.B. Änderungen des Beschäftigungsgrades - von PUBLICA einfacher erfasst werden. Gleichzeitig wird die Finanzierung der einzelnen Leistungen leichter nachvollziehbar.

 

Der Bundesrat hat sich in den letzten Jahren mehrmals mit dem Primatwechsel befasst. Auf Anfang des laufenden Jahres setzte er eine Teilrevision des PKB-Gesetzes in Kraft, die den garantierten Teuerungsausgleich auf den Renten aufhob. Im Januar 2005 erteilte er dem Eidg. Finanzdepartement EFD den Auftrag, eine Botschaft zur Totalrevision dieses Gesetzes auszuarbeiten. Diese liegt nun vor und zielt darauf ab, Mitte 2007 oder Anfang 2008 vom Leistungs- zum Beitragsprimat überzugehen, wobei die Summe der Arbeitgeberbeiträge - gemessen an der versicherbaren Lohnsumme - vergleichbar sein soll mit den bisherigen Aufwendungen des Bundes..

 

Darüber hinaus bedarf PUBLICA selber einer nachhaltigen Konsolidierung. Sie ist am 1. Juni 2003 aus der Pensionskasse des Bundes hervorgegangen und hat die erforderlichen Reserven noch nicht aufbauen können. Zudem stellen die grossen Rentnerbestände, zu denen auch Rentnerinnen und Rentner von ehemaligen Bundesbetrieben wie Swisscom und RUAG gehören, eine ausserordentliche Belastung dar. Die Personen, die im Zeitpunkt des Primatwechsels bereits eine Alters- oder Hinterlassenenrente beziehen, sollen darum in ein separates Vorsorgewerk, eine sogenannte Rentnerkasse, überführt werden. Der Bund übernimmt fortan eine nominelle, statische Garantie für diese Renten, im Gegenzug verzichtet PUBLICA auf früher zugesagte Garantien des Bundes im Gegenwert von rund 700 Millionen Franken.

 

In den übrigen Vorsorgewerken von PUBLICA verbleiben somit die aktiven Versicherten, die Invalidenrentnerinnen und Invalidenrentner sowie - ab Primatwechsel - die Neurentnerinnen und Neurentner. Die vorgesehene Senkung des technischen Zinssatzes von 4 auf 3.5 Prozent steigert die Wahrscheinlichkeit, mit den erwirtschafteten Erträgen die erforderlichen Reserven äufnen zu können. Zur Senkung des technischen Zinssatzes benötigt PUBLICA jedoch eine Milliarde zusätzliches Deckungskapital. Dieser Betrag soll zu einem grossen Teil von den Versicherten über teilweise erhöhte Beiträge finanziert werden: Das ordentliche Rücktrittsalter wird von heute 62 auf 65 Jahre angehoben. Den Verzicht auf früher zugesagte Garantien des Bundes und die
Übergangsregelung für Versicherte, die beim Primatwechsel über 55 Jahre alt sind, finanziert PUBLICA aus Vermögenserträgen bzw. über Rückstellungen.

 

Mit der Übernahme der Leistungsgarantie für die Renten der geschlossenen Rentnerkasse leistet der Bund einen wichtigen Beitrag an die Konsolidierung von PUBLICA. Aufgrund der ungewissen Vermögenserträge und der nicht vorhersehbaren demographischen Entwicklung lässt sich der Beitrag des Bundes nicht genau beziffern. Gemäss Modellrechnungen wird er mit 90prozentiger Wahrscheinlichkeit  über einen Zeitraum von 20 Jahren 2,6 Milliarden Franken nicht überschreiten. Im günstigsten Fall - Wahrscheinlichkeit bloss 25 Prozent - fallen für den Bund keine Kosten an. Die Aufwendungen des Bundes für die aktiv Versicherten sollen sich im gleichen Rahmen bewegen wie bisher.
 
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Primatwechsel und die Konsolidierung von PUBLICA von den aktiv Versicherten einiges abverlangt. Er betrachtet die Vorlage aber insgesamt als ausgewogen; dies insbesondere dann, wenn auch die Interessen des Bundes als Arbeitgeber und für den Finanzhaushalt Verantwortlichen sowie jene von PUBLCA und die der Steuerzahlenden gebührend mitberücksichtigt werden.

 

Der Erstrat des Parlaments wird sich voraussichtlich in der Wintersession 2005 mit der Vorlage befassen. Je nach Dauer der parlamentarischen Beratung scheint aus heutiger Sicht realistisch,  dass nach Vorliegen der Ausführungsbestimmungen und der Vornahme der EDV-technischen Anpassungen der Primatwechsel auf Mitte 2007 / Anfang 2008 erfolgen kann. 


Adresse für Rückfragen

Werner Hertzog, Direktor PUBLICA, Tel. 031 3234191(vorsorgetechnische Fragen)
David Gerber, Eidg. Personalamt, Tel. 031 323 93 65(personal-undvorsorgepolitische Fragen)
Jacqueline Cortesi, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 3226096(finanzpolitische Fragen)



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