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Neue Instrumente: Sonderstab Asyl und Notfallkonzept Asyl

Die Nachricht wurde nach der Publikation korrigiert oder ergänzt. (11.05.2011)

Bern, 11.05.2011 - Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) schliesst Lücken, die sich im Zuge der Umwälzungen in Nordafrika gezeigt haben. Zum einen schafft es einen Sonderstab Asyl, den der Bundesrat in einer ausserordentlichen Lage rasch einsetzen kann. Zum anderen wird das EJPD dem bestehenden Fachausschuss «Asylverfahren und Unterbringung» das Mandat übertragen, ein Notfallkonzept Asyl zu erarbeiten. Dieses Konzept soll sicherstellen, dass Bund und Kantone besondere Entwicklungen im Asylbereich effizient und effektiv bewältigen können. Der Bundesrat hat den entsprechenden Anträgen des EJPD in seiner heutigen Sitzung zugestimmt.

Im Asylbereich besteht zurzeit keine besondere oder ausserordentliche Lage, die Aufgaben können von den ordentlichen Stellen bearbeitet werden, etwa vom Fachausschuss «Asylverfahren und Unterbringung». Die Situation in Nordafrika verdeutlicht aber, wie rasch unerwartete Ereignisse zu grösseren Flucht- und Migrationsbewegungen führen können. Damit die Schweiz von solchen Entwicklungen nicht überrascht und unvorbereitet getroffen wird, hat sie Vorkehrungen zu treffen, auf operativer Ebene - namentlich im Bereich Unterbringung und Betreuung -, aber auch auf politisch-strategischer Ebene - etwa für rasche Entscheide über die Departemente hinweg, mit den Kantonen.

Alle relevanten Akteure in einem Gremium
Auf politisch-strategischer Ebene steht künftig nun das Instrument eines Sonderstabs Asyl zur Verfügung. Der Stab kommt nur bei Bedarf und zeitlich befristet zum Einsatz, wenn eine besondere Lage im Bereich Asyl und Zuwanderung besteht und der Bundesrat einen Sonderstab als notwendig erachtet. Im Bedarfsfall wird der Stab vom Bundesrat eingesetzt und der Vorsteherin des EJPD unterstellt.

Der Stab führt alle relevanten Akteure in einem Gremium zusammen, alle hauptsächlich betroffenen Bundesämter und die Kantone. Weitere Mitglieder können je nach Bedarf in den Stab berufen werden. Die breite Abstützung stellt sicher, dass Entscheidprozesse beschleunigt werden können und in einer besonderen Lage alle Aktivitäten aufeinander abgestimmt sind.

Der Sonderstab Asyl bereitet Entscheidungen für den Bundesrat vor. Er kontrolliert die Umsetzung der Entscheide und stellt sicher, dass alle Massnahmen in Einklang mit einer Gesamtstrategie stehen. Der Stab genehmigt Aktionspläne innerhalb des Mandats und überprüft deren Wirksamkeit. Zudem ist er für eine laufende Lagebeurteilung zuständig und stellt eine einheitliche und zentrale Information und Kommunikation sicher.

Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, die Entwicklung bei der Migration aufmerksam zu verfolgen und bei Bedarf dem Bundesrat die Einsetzung des Sonderstabes zu beantragen. Damit ist sichergestellt, dass die Schweiz sehr rasch über ein politisch-strategisches Gremium für die Bewältigung einer besonderen oder ausserordentlichen Lage verfügt.

Gemeinsames Notfallkonzept mit den Kantonen
Auf operativer Ebene geht es darum, ein Notfallkonzept für Bund und Kantone zu erstellen. Der Bundesrat hat dem EJPD den Auftrag erteilt, bis im November 2011 gemeinsam mit den Kantonen ein solches Konzept zu erstellen. Dafür wird der bereits bestehende Fachausschuss «Asylverfahren und Unterbringung» um zusätzliche Vertretungen von Bund und Kantonen erweitert. Bei der Erarbeitung eines solchen Konzepts sollen die Überlegungen zum Sonderstab Asyl und die Erfahrungen aus der aktuellen Bewältigung der erhöhten Asylgesuchszahlen auf Grund der Entwicklungen in Nordafrika einfliessen.

Das Notfallkonzept Asyl ist als vorsorgliches Planungsinstrument zu verstehen, das die optimale Bewältigung eines erhöhten Zustroms von Asylsuchenden auf der operativen Ebene ermöglichen soll. Ein solches Instrument ermöglicht es, effizient und effektiv auf besonders kritische und ausserordentliche Entwicklungen im Asylbereich zu reagieren und komplexe Entscheide rasch zu fällen. Mit dem Notfallkonzept werden Massnahmen und Prozesse vorbereitet, die in einer besonderen Lage im Asylbereich umgehend umgesetzt werden können.

Adresse für Rückfragen:

Mario Gattiker
Stellvertretender Direktor BFM
Tel. +41 31 322 95 96

Herausgeber:

Der Bundesrat
Internet: http://www.bundesrat.admin.ch/
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Internet: http://www.ejpd.admin.ch


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