Der Bundesrat will Al-Quaïda und verwandte Organisationen weiterhin verbieten

Bern, 18.05.2011 - Der Bundesrat will die Gruppierung Al-Quaïda und mit ihr verwandte Organisationen auch nach Ablauf der momentan geltenden Verordnung verbieten. Er hat deshalb die Botschaft zur entsprechenden neuen Verordnung verabschiedet.

Der Bundesrat hat im November 2001 gestützt auf die Artikel 184 Absatz 3 und 185 Absatz 3 der Schweizerischen Bundesverfassung die Verordnung über das Verbot der Gruppierung Al-Qaïda und verwandter Organisationen erlassen. Damit hat er im Interesse der Wahrung der inneren Sicherheit aber auch im Zusammenhang mit dem internationalen Kampf gegen den Terrorismus auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 reagiert.

Die Verordnung gilt nach Verlängerungen in den Jahren 2003, 2005 und 2008 befristet bis zum 31. Dezember 2011. Eine nochmalige Verlängerung der heutigen, auf Notrecht basierenden Verordnung des Bundesrates ist aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen und das ordentliche Gesetzgebungsverfahren scheidet aus Gründen der zeitlichen und sachlichen Dringlichkeit aus.

Nach Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe c der Schweizerischen Bundesverfassung hat die Bundesversammlung unter anderem die Aufgabe und Befugnis, Massnahmen zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz zu treffen. Sie kann, wenn ausserordentliche Umstände es erfordern, zur Erfüllung dieser Aufgaben Verordnungen oder einfache Bundesbeschlüsse erlassen. Diese Voraussetzungen sind bei dieser Vorlage erfüllt.

Das Geschäft geht nun an das Parlament.


Adresse für Rückfragen

Silvia Steidle
Sprecherin VBS
031 324 50 86



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
http://www.vbs.admin.ch

Nachrichtendienst des Bundes
http://www.ndb.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-39209.html