Alkoholtestkäufe: Erfreuliche Ergebnisse 2010

Bern, 23.05.2011 - Im letzten Jahr sanken die untersagten Alkoholverkäufe an Minderjährige um 5,8 Prozent auf 26,8 Prozent. Das ist die tiefste Rate seit Beginn der landesweiten Erfassung der Testkäufe. In sieben von 23 Kantonen sank der Anteil der festgestellten Alkoholverkäufe an Minderjährige gegen die 20-Prozent-Grenze oder sogar darunter. Diese Ergebnisse bestätigen die Wirksamkeit von Testkäufen als Instrument des Jugendschutzes. Dennoch müssen die Anstrengungen weitergeführt und mit verschiedenen Massnahmen kombiniert werden, damit sich die Situation noch weiter verbessert. Mehr Informationen über die Testkäufe 2010 sowie generell über den Zusammenhang zwischen Alkohol und Jugend wird die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) heute in Bern, im Rahmen der Dialogtage Alkohol, abgeben.

In der Schweiz untersteht der Alkoholverkauf Einschränkungen, die sich aus dem Jugendschutz ableiten. Der Verkauf von Bier und Wein an unter 16-Jährige sowie von Spirituosen an unter 18-Jährige ist verboten. Die Testkäufe als Teil der Aktivitäten des Nationalen Programms Alkohol 2008-2012 (NPA) verfolgen ein doppeltes Ziel: Zum einen sollen die gesetzlichen Bestimmungen besser bekannt gemacht werden (Sensibilisierung) und zum andern soll die Einhaltung dieser Vorschriften durch die verschiedenen Verkaufsstellen gemessen werden (Monitoring). Seit dem Jahr 2000 wurden in insgesamt 23 Kantonen mehr als 15'000 Testkäufe durchgeführt. In dieser Zeit sank die Alkoholverkaufsrate an Minderjährige markant von 83,5 auf 26,8 Prozent (Durchschnitt der teilnehmenden Kantone).

Beharrlichkeit zahlt sich aus

Die Ergebnisse von 2010 bestätigen, dass die langfristige Vornahme einer genügenden Zahl von Alkohol-Testkäufen nachhaltig zur Einhaltung der Jugendschutzvorschriften beiträgt. So sank letztes Jahr der landesweite Durchschnitt der Alkoholverkaufsrate an Minderjährige gegenüber dem Durchschnittswert von 2009 um 5,8 Prozent; er beträgt nun 26,8 % (gegenüber 32,6 % im 2009). Sieben Kantone liegen deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt: Drei davon erreichen knapp 20 % und vier liegen deutlich darunter. Das Beispiel dieser Kantone beweist, dass eine systematische Durchführung von Testkäufen über mehrere Jahre Erfolg hat und ein landesweiter Durchschnitt von 20 Prozent mittelfristig durchaus im Bereich des Möglichen liegt.

2010 wurden 4920 Testkäufe verzeichnet. Das sind 336 mehr als im Vorjahr (4584). Insbesondere die zahlreichen, von der Wirtschaft selbst vorgenommenen Kontrollen trugen zu dieser Zunahme bei. Der gesamtschweizerische Durchschnitt der Testkäufe wird aus den Daten von 23 Kantonen aller drei Sprachregionen ermittelt. Die Ergebnisse von 2010 sind besonders erfreulich, wenn man berücksichtigt, dass sich die Methodik der Testkäufe nach über 10 Jahren praktischer Erprobung stark verfeinert hat, so dass die Kontrollen gezielt bei problematischen Verkaufsstellen ansetzen.

Die Erfolgsfaktoren

Zu den zahlreichen Faktoren, die zum kontinuierlichen Rückgang der Alkoholverkäufe an Minderjährige beitrugen, gehört namentlich der Trend zur schon fast systematischen Aufforderung an die Käuferinnen und Käufer, sich auszuweisen, damit ihr Alter überprüft werden kann. Die Ergebnisse der Testkäufe zeigen, dass heute in über 75 Prozent der getesteten Alkoholkaufsituationen die ID vorgewiesen werden mussten. Zu den Bemühungen, in der Praxis eine striktere Einhaltung der Altersbegrenzungen zu erreichen, gehört auch die Publikation eines praktischen Leitfadens zu den Alkohol-Testkäufen, den die EAV in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) entwickelt hat. Zudem hat die EAV mit ihren Partnern aus der Wirtschaft vier Ausbildungsmodule für das Verkaufs- und Servicepersonal veröffentlicht. Dennoch darf der positive Trend, den die Ergebnisse der Testkäufe widerspiegeln, nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein Minderjähriger in einem von vier Fällen immer noch problemlos Alkohol kaufen kann.

Schliesslich erinnern wir daran, dass im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage vorgesehen ist, um die Rahmenbedingungen und die Frage der Sanktionen bundesweit zu regeln und die letzten rechtlichen Ungewissheiten auszuräumen, welche die Vornahme von Testkäufen noch heute belasten.

Im Rahmen der Dialogtage Alkohol, die von Montag, 23. Mai, bis Mittwoch, 25. Mai, in Bern stattfinden, wird die EAV detailliert über die Ergebnissen der Alkoholtestkäufe von 2010 berichten.

Dialogtage Alkohol der EAV

Anlässlich der Dialogwoche Alkohol 2011 organisiert die EAV drei Dialogtage zu Kernthemen der laufenden Totalrevision des Alkoholgesetzes. Die EAV nimmt Stellung zu diesen Themen und gewährt Einblick in ihre Tätigkeit in diesem Bereich. In Debatten bringen Fachpersonen ihre Erfahrungen und ihre Sichtweise ein. Die Veranstaltungen schliessen jeweils mit einem Stehlunch.

- «Alkohol & Jugend - Den Alkohol oder die Jugend verbieten?» (Montag, 23. Mai 2011, 11.30 bis 13.30 Uhr)
- «Alkohol & Werbung - Darf man alles zeigen?» (Dienstag, 24. Mai 2011, 11.30 bis 13.30 Uhr)
- «Alkohol & Handel - Überall und jederzeit?» (Mittwoch, 25. Mai 2011, 11.30 bis 13.30 Uhr)

Veranstaltungsort: PHBern, Helvetiaplatz 2, 3005 Bern

Mehr Informationen: www.eav.admin.ch/aktuell/00432/index.html?lang=de


Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV), Alexandre Schmidt, Direktor, info@eav.admin.ch, Tel. 031 309 12 65.
Zwischen 11:30 und 14:00 steht Herr Schmidt an der PHBern (Helvetiaplatz 2, Bern) für Fragen zur Verfügung.



Herausgeber

Eidg. Alkoholverwaltung (bis 12.2017)
http://www.ezv.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-39280.html