Der Bundesrat beschliesst, das Übereinkommen über Streumunition zu ratifizieren

Bern, 06.06.2011 - Der Bundesrat hat heute beschlossen, das Übereinkommen über Streumunition (Convention on Cluster Munitions, CCM) zu ratifizieren, das ein umfassendes Verbot von Streumunition statuiert. Mit der Ratifikation des Übereinkommens geht auch eine Revision des Kriegsmaterialgesetzes einher. Die Schweizer Bestände von Artilleriemunition, die unter das Verbot des CCM fallen, werden zerstört.

Der Bundesrat hat heute beschlossen, das Übereinkommen über Streumunition (Convention on Cluster Munitions, CCM) zu ratifizieren. Das Übereinkommen statuiert ein umfassendes Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition und schliesst weiter auch jede Handlung aus, die die genannten Tätigkeiten unterstützt oder fördert. Die Botschaft wird nun dem Parlament unterbreitet. 

Beim Einsatz von Streumunition stellt vor allem die hohe Blindgängerrate ein folgenschweres humanitäres Problem dar. Nicht explodierte Geschosse fordern auch nach Ende des Konfliktes noch über Jahre hinweg zahlreiche Opfer unter der Zivilbevölkerung und Mitgliedern internationaler Operationen und behindern im Rahmen der Konfliktnachsorge den Wiederaufbau eines Landes erheblich. 

Mit der Ratifikation des Übereinkommens wird auch eine Revision des Kriegsmaterialgesetzes einhergehen. Das Gesetz soll dabei um ein Verbot für Streumunition ergänzt werden. Zugleich soll ein ausdrückliches Verbot der Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial eingeführt werden, zu dem neben den bereits verbotenen Kernwaffen, biologischen und chemischen Waffen und Antipersonenminen nunmehr auch Streumunition zu zählen sein wird.

Das Übereinkommen über Streumunition wurde durch die internationale Konferenz von Dublin am 30. Mai 2008 verabschiedet. Bis zum heutigen Zeitpunkt haben weltweit 108 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet, 57 Staaten haben das Übereinkommen ratifiziert, darunter namentlich auch Deutschland, Frankreich, Norwegen und Grossbritannien. Das Übereinkommen ist am 1. August 2010 in Kraft getreten. 

Auch die Schweizer Armee besitzt Bestände von Artilleriemunition, die unter das Verbot des CCM fallen. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens verpflichtet sich die Schweiz, diese Bestände innerhalb von acht Jahren zu vernichten.

Die Schweiz engagiert sich stark in Fragen der menschlichen Sicherheit und des humanitären Völkerrechts. Sie setzt weltweit jährlich ca. 16 Millionen Franken für Projekte der humanitären Minenräumung und zur Beseitigung explosiver Kriegsmunitionsrückstände ein. Entsprechende Projekte gibt es unter anderem in Laos, wo auch vierzig Jahre nach dem Krieg noch 78 Millionen nicht explodierte Bomblets die Zivilbevölkerung gefährden.

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