Inkrafttreten der Freihandelsabkommen mit Kolumbien und Peru

Bern, 07.06.2011 - Am 1. Juli 2011 treten die Freihandelsabkommen EFTA-Kolumbien und EFTA-Peru zwischen der Schweiz und Kolumbien beziehungsweise zwischen der Schweiz und Peru in Kraft. Die Abkommen, die von den Eidgenössischen Räten im Fall von Kolumbien im September 2009 und im Fall von Peru im April 2011 genehmigt worden sind, werden die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der Vertragspartner zusätzlich dynamisieren.

Die beiden Abkommen sind von relativ ähnlichem Inhalt und haben einen umfassenden sektoriellen Geltungsbereich. Namentlich beinhalten sie Bestimmungen zum Warenhandel, zu den Investitionen, dem Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, dem öffentlichen Beschaffungswesen, dem Wettbewerb und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Das Abkommen mit Kolumbien regelt darüber hinaus den Handel mit Dienstleistungen, während in diesem Bereich das Abkommen mit Peru die Aufnahme von Verhandlungen spätestens ein Jahr nach dem Inkrafttreten vorsieht. Der Handel mit landwirtschaftlichen Basisprodukten wird von zwei bilateralen Abkommen geregelt, die zeitgleich zwischen der Schweiz und Kolumbien beziehungsweise Peru ausgehandelt und abgeschlossen worden sind. Diese Landwirtschaftsabkommen treten ebenfalls am 1. Juli 2011 in Kraft.

Konkret erhält die Schweiz ab 1. Juli 2011 für die Mehrheit ihrer Industrieerzeugnisse zollfreien Zugang zum kolumbianischen und zum peruanischen Markt. Ausserdem werden die bisher auf verarbeiteten Landwirtschaftserzeugnissen mit Schweizer Ursprung erhobenen Zölle beseitigt oder gesenkt. Die Schweiz erhält auch Zollkonzessionen auf gewisse landwirtschaftliche Basisprodukte, namentlich Käse und Trockenfleisch.

Die beiden Abkommen werden es der Schweiz ermöglichen, ihre Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit diesen beiden Ländern, die ein erhebliches Wachstumspotenzial aufweisen, zu verstärken und eine Benachteiligung schweizerischer Unternehmen im Vergleich zu ihren Hauptkonkurrenten, die von bestehenden oder künftigen Präferenzabkommen mit diesen Ländern profitieren oder profitieren werden, zu verhindern. Zugleich verschaffen die Abkommen mit Kolumbien und Peru der Schweiz einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ländern, die noch keine solchen Vereinbarungen mit diesen Partnern haben.

Kolumbien ist der viertgrösste Exportmarkt der Schweiz in Lateinamerika und ein wichtiger Handelspartner der Schweiz in dieser Region. 2010 beliefen sich die Schweizer Exporte nach Kolumbien auf 303 Millionen Franken gegenüber 138 Millionen Franken an Einfuhren. Die Schweizer Ausfuhren konzentrierten sich vorwiegend auf die Sektoren chemische und pharmazeutische Produkte sowie auf Maschinen. Ausserdem ist die Schweiz ein bedeutender Investor in Kolumbien: Gemäss der Schweizerischen Nationalbank betrug der Kapitalbestand der Schweizer Direktinvestitionen in Kolumbien Ende 2009 rund 1,6 Milliarden Franken.

Peru gehört ebenfalls zu den zehn wichtigsten Handelspartnern der Schweiz in Lateinamerika. 2010 beliefen sich die Schweizer Ausfuhren nach Peru auf insgesamt 128 Millionen Franken, während die Einfuhren peruanischer Waren etwa 44 Millionen Franken betrugen. Die Schweizer Ausfuhren konzentrierten sich vorwiegend auf Maschinen, pharmazeutische Produkte und Medizinprodukte sowie auf Produkte der Uhrenindustrie. Ende 2009 beliefen sich die Schweizer Direktinvestitionen in Peru auf insgesamt rund 750 Millionen Franken.


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