EFTA: Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens mit Hongkong

Bern, 21.06.2011 - Bundesrat und Wirtschaftsminister Johann N. Schneider-Ammann und die Minister der anderen EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) haben heute ein umfassendes Freihandelsabkommen mit Hongkong unterzeichnet. Dies anlässlich ihres halbjährlichen Ministertreffens in Schaan, Liechtenstein.

Das Abkommen mit Hongkong deckt insbesondere den Handel mit Industrieprodukten (einschliesslich verarbeitete Landwirtschaftsprodukte), den Dienstleistungshandel, die Investitionen, den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum sowie den Bereich Handel und Umwelt ab. Wie bei den anderen EFTA-Freihandelsabkommen werden der Handel mit landwirtschaftlichen Basisprodukten sowie die diesbezüglichen Zollkonzessionen in bilateralen Abkommen geregelt, die parallel von den einzelnen EFTA-Staaten mit Hongkong ausgehandelt wurden. Zugleich mit dem Freihandelsabkommen haben die EFTA-Staaten und Hongkong ein Abkommen über den Handel und Arbeitsstandards abgeschlossen. Die Abkommen treten nach Ratifikation durch die Vertragsparteien in Kraft, voraussichtlich am 1. Juni 2012.

Das Freihandelsabkommen mit Hongkong schafft einen völkerrechtlich verankerten präferenziellen und vorhersehbaren Rahmen für die Weiterentwicklung der Wirtschaftsbeziehungen mit einem wichtigen und dynamischen Wirtschaftspartner in Asien. Hongkong ist in Asien der drittwichtigsten Handelspartner der Schweiz nach China und Japan. Die Schweizer Ausfuhren nach Hongkong beliefen sich 2010 auf 6,5 Milliarden Franken (hauptsächlich Uhren, Edelsteine, Edelmetalle, Schmuck und Maschinen). Die Einfuhren betrugen insgesamt 1,6 Milliarden Franken (hauptsächlich Edelsteine, Schmuck, Uhren und Maschinen). Die Schweizer Direktinvestitionen in Hongkong beliefen sich Ende 2009 auf etwa 4,5 Milliarden Franken.

Das Abkommen mit Hongkong erweitert das Netz der Freihandelsabkommen, das die Schweiz und die anderen EFTA-Staaten seit Anfang der 1990er-Jahre aufbauen. Das Ziel der Schweizer Freihandelspolitik besteht darin, ihren Wirtschaftsakteuren stabile, vorhersehbare und gegenüber den Hauptkonkurrenten möglichst hindernis- und diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen zu wichtigen ausländischen Märkten zu verschaffen.


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