Neue Regelung für den vereinfachten Prospekt bei kollektiven Kapitalanlagen

Bern, 29.06.2011 - Aufgrund der internationalen Rechtsentwicklung wird auch in der Schweiz ein formalisierter vereinfachter Prospekt für die Effektenfonds und die übrigen Fonds für die traditionellen Anlagen eingeführt. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Änderung der Kollektivanlagenverordnung (KKV) beschlossen und auf den 15. Juli 2011 in Kraft gesetzt.

Nach der europäischen UCITS IV-Richtlinie (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) wird ab 1. Juli 2011 der vereinfachte Prospekt für bestimmte Formen der Wertpapieranlage durch einen standardisierten vereinfachten Prospekt, das Key Information Document (KID), ersetzt. Hauptziel der Einführung des KID ist der verbesserte Anlegerschutz. Das KID soll dem durchschnittlichen Anleger kollektive Kapitalanlagen klar und verständlich sowie in vergleichbarer Form darstellen. Dieser verbesserte Schutz der Anleger soll nun auch in der Schweiz gelten, wobei die rasche Übernahme des KID in schweizerisches Recht auch Wettbewerbsnachteile für den hiesigen Finanzplatz verhindert. Den bestehenden Fonds wird eine dreijährige Übergangsfrist gewährt.

Weitere Änderungen der Rechtsgrundlagen bei den kollektiven Kapitalanlagen zur Einhaltung internationaler Standards sind absehbar. Namentlich ist eine Anpassung des Kollektivanlagengesetzes in Vorbereitung.


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