Reorganisation der Departemente

Bern, 29.06.2011 - Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Reorganisation der Departemente beschlossen. Damit will er Verwaltungsstrukturen schaffen, die besser auf die politischen Prioritäten und Interessen der Schweiz ausgerichtet sind und gleichzeitig die vorhandenen Ressourcen effizienter nutzen. Die beschlossenen Änderungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft. Bis dahin bleiben die bestehenden Verantwortungen unverändert.

Die Reorganisation der Strukturen der Departemente steht seit einiger Zeit auf der Agenda des Bundesrats. Mit der heute beschlossenen Reorganisation will der Bundesrat Strukturen schaffen, welche den politischen Prioritäten und den zentralen Herausforderungen der Schweiz besser entsprechen. Zu diesen gehören Sicherung und Ausbau des schweizerischen Einflusses auf internationaler Ebene, die konsequente Förderung von Bildung und Forschung, die demografischen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf Gesundheitssystem und Sozialversicherungen, ein globales Konzept von Sicherheit sowie die vernünftige Nutzung der natürlichen Ressourcen durch eine moderne energiepolitische und infrastrukturelle Planung.

In den letzten Jahren hat auch das Parlament in verschiedenen Motionen Reformen gefordert. Diese betreffen insbesondere eine Reorganisation im Bildungsbereich sowie eine engere Verbindung der mit Sicherheitsfragen beauftragten Dienststellen. 

Der Bundesrat hat folgende Änderungen beschlossen:

  • Die Bereiche Bildung, Forschung und Innovation werden in einem Departement vereint. Das Staatssekretariat für Bildung und Forschung sowie der Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (beide bisher im Eidgenössischen Departement des Innern EDI) werden künftig gemeinsam mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement EVD angesiedelt. Damit berücksichtigt der Bundesrat eine langjährige zentrale Forderung des Parlaments, unterstreicht die Bedeutung dieses Bereichs und stärkt gleichzeitig die Tätigkeiten diverser Partner wie der Kantone, der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, der Universitäten und Fachhochschulen. 
  • Das für Europafragen zuständige Integrationsbüro ist neu ausschliesslich dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA unterstellt. Damit soll die Handlungsfähigkeit der Schweiz auf europäischer Ebene verbessert werden.
     
  • Das Bundesamt für Veterinärwesen BVet (bisher im EVD) wird künftig im EDI angesiedelt sein. Damit sind die Bundeskompetenzen im Bereich menschlicher und tierischer Gesundheit in einem Departement konzentriert.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit den genannten Umgruppierungen Parallelstrukturen vermieden und Synergien genutzt werden können. Mit den beschlossenen Massnahmen besteht die Bundesverwaltung auch künftig aus sieben Departementen. Deren Namen werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Im Bereich Sicherheit will der Bundesrat  die formalen Strukturen belassen. Die mit der Sicherheit von Bevölkerung und Territorium beauftragten Dienste müssen aber ihre Zusammenarbeit weiterführen oder sogar verstärken.  

In diesem Sinn hat der Bundesrat zudem beschlossen, die bestehenden Formen der Zusammenarbeit zwischen den Bundesstellen systematisch zu erheben, zu analysieren und Vorschläge für Verbesserungen und Ausbau dieser Kooperationen zu machen. Dadurch will er eine effiziente Nutzung der Ressourcen sowie eine flexible und kohärente Behandlung der wichtigen Dossiers sicherstellen. Zu diesen Instrumenten der Zusammenarbeit, welche die bestehenden Strukturen übergreifen, gehören etwa die Dreier-Ausschüsse des Bundesrats, Zielvereinbarungen und Kooperationsverträge sowie interdepartementale Arbeitsgruppen (z. B. im Bereich Migration oder der Europapolitik). Zudem  kommen Informationstechnologien zum Einsatz, die den raschen Austausch zwischen den Bundesstellen erleichtern. 

Die Massnahmen treten ab 1. Januar 2013 in Kraft. Bis dahin bleiben die bestehenden Verantwortungen unverändert.  


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