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Die Abklärungen des Sekretariats der Wettbewerbskommission (WEKO) haben ergeben, dass die Erhebung einer Interchange Fee bei der „Maestro"-Karte - der am meisten verbreiteten Debitkarte in der Schweiz - eine Verletzung des Kartellgesetzes darstellen könnte. Dagegen dürfte die Einführung einer solchen Gebühr für die neue Karte „Debit MasterCard" innerhalb bestimmter Schranken, zu deren Einhaltung sich MasterCard verpflichtet hat, möglich sein. Das Sekretariat wird deshalb während der Einführungsphase von Debit MasterCard der WEKO keine Eröffnung einer Untersuchung beantragen, sofern diese Karte einen Marktanteil von 15% nicht überschreiten und deren Interchange Fee im Durchschnitt nicht mehr als 20 Rappen pro Zahlungstransaktion betragen wird. Zudem wird der Handel inskünftig die eine oder andere Zahlkarte von MasterCard akzeptieren können und folglich über eine grössere Auswahl verfügen.
Zu diesem Ergebnis führt die Vorabklärung, welche das Sekretariat zufolge der von MasterCard den Wettbewerbsbehörden gemeldeten Absicht zur Einführung einer Interchange Fee eröffnet hat. Die gegenüber MasterCard festgelegten Bedingungen entsprechen denjenigen, welche Visa bereits 2009 für deren Debitkarte „V PAY" auferlegt wurden.
Interchange Fees sind Gebühren, die für jede Zahlungstransaktion mittels einer Debitkarte festgelegt werden. Die Gebühren werden auf die Händler überwälzt, welche ihrerseits diese als Kosten in ihre Preisberechnungen für die Produkte und Dienstleistungen einfliessen lassen.