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Mit dem Objektblatt sichert der Bund den Raum für den künftigen Betrieb eines Flugplatzes und die dazu erforderlichen Anlagen wie Pisten, Rollwege und Gebäude. Es beschreibt die Rolle des Flugplatzes, definiert die möglichen Betriebsformen und legt die Grenzen des zulässigen Fluglärms in Form von Belastungskurven fest.
Nach Koordinationsgesprächen mit dem Kanton St. Gallen, den Nachbarkantonen, den betroffenen Gemeinden und dem österreichischen Bundesland Vorarlberg erfolgte im vergangenen Herbst eine Anhörung der Behörden und eine öffentliche Mitwirkung. Grundsätzliche Einwände gegen den Inhalt des Objektblattes wurden dabei keine vorgebracht.
Das vom Bundesrat genehmigte Objektblatt für den Flugplatz St. Gallen-Altenrhein enthält die folgenden wesentlichen Festlegungen:
Weiter enthält das SIL-Objektblatt Vorgaben zum Natur- und Landschaftsschutz, zur Hindernisbegrenzung und zur Erschliessung.
Nach schweizerischem Luftfahrtgesetz benötigen Flugplätze mit Linienverkehr eine Betriebskonzession. Österreich lehnt jedoch eine Konzessionierung des Flugplatzes St. Gallen-Altenrhein ab und hat dies im Rahmen der Anhörung zum SIL-Objektblatt auch so geäussert. Deshalb wird bis auf Weiteres auf eine Konzessionierung verzichtet. Eine solche soll allenfalls im Einvernehmen mit Österreich erfolgen.
Ferner hat der Bundesrat den Heliport Benken im Kanton St. Gallen aufgehoben. Bereits seit 2005 wird dieser Heliport nicht mehr betrieben. Sowohl die Gemeinde Benken als auch der Kanton St. Gallen haben sich mit der Aufhebung einverstanden erklärt.