Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes

Bern, 06.07.2011 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) eröffnet. Die Vorschriften des KAG betreffend Verwaltung, Verwahrung und Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen sollen an die neuen internationalen Standards angeglichen werden. Dadurch werden der Anlegerschutz sowie die Qualität und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Finanzmarktdienstleister verbessert.

Die Ende Mai verabschiedete EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) muss von den EU-Mitgliedstaaten bis Mitte 2013 umgesetzt werden. Die AIFMD setzt u.a. für die Delegation der Vermögensverwaltung in Drittstaaten eine gleichwertige Aufsicht sowie eine Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Aufsichtsbehörden voraus. Ohne Änderung des KAG würde den Schweizer Vermögensverwaltern ab Mitte 2013 die Tätigkeit für europäische kollektive Kapitalanlagen erschwert oder sogar verunmöglicht. Eine gezielte Anpassung des schweizerischen an das europäische Recht soll dies vermeiden.

Mit der Teilrevision des KAG wird die Aufsicht auf sämtliche Vermögensverwalter von schweizerischen und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen ausgedehnt. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Verwahrstelle erhöht und die Vorschriften über den Vertrieb an qualifizierte Anleger und Publikumsanleger verstärkt. Für die Schweizer Finanzmarktdienstleister und deren Produkte soll dadurch der Zugang zu den europäischen Finanzmärkten sichergestellt werden. Gleichzeitig soll die Zuwanderung ausländischer Marktteilnehmer, die sich keiner Regulierung unterstellen wollen, verhindert werden.


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