Gutachten über Parteienfinanzierung - Fehlende Regelung in der Schweiz stellt eine Ausnahme dar

Bern, 14.07.2011 - Nahezu alle europäischen Staaten haben die Finanzierung der politischen Parteien und der Wahlkampagnen gesetzlich geregelt. Dies geht aus einem rechtsvergleichenden Gutachten hervor, welches das Bundesamt für Justiz (BJ) im Auftrag von Bundesrätin Simonetta Sommaruga als Beitrag zur Meinungsbildung erstellt hat.

In der Schweiz wirken die politischen Parteien gemäss Bundesverfassung an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes mit. Dennoch gibt es in der Schweiz keine gesetzliche Regelung der Finanzierung der politischen Parteien. Einzig die Kantone Tessin und Genf haben - wenn auch lediglich ansatzweise - entsprechende Regelungen erlassen.

Regelungen in den Kantonen Tessin und Genf

Im Kanton Tessin müssen die Parteien der Staatskanzlei alle Spenden über 10 000 Franken melden. Für Wahlkandidaten sowie Initiativ- und Referendumskomitees gilt eine Meldepflicht für Spenden über 5000 Franken.

Im Kanton Genf müssen alle politischen Parteien, Vereine oder Gruppen, die an Wahlen teilnehmen, jährlich ihre Rechnung mit einer Liste ihrer SpenderInnen der kantonalen Finanzinspektion vorlegen. Diese Unterlagen geben allerdings nur Auskunft über den Gesamtbetrag der Spenden und lassen keine Rückschlüsse auf die einzelnen SpenderInnen zu.

Schweden und die Schweiz als Ausnahme

Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption GRECO (Groupe d'Etats contre la Corruption) hat bisher in 40 von den 47 Mitgliedstaaten Evaluationen zum Thema Finanzierung der politischen Parteien durchgeführt. Aus diesen Länderexamina wird ersichtlich, dass es nur in der Schweiz und Schweden keine gesetzliche Regelung gibt. Schweden kennt allerdings eine Selbstregulierung: Aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung veröffentlichen die im nationalen Parlament vertretenen Parteien ihre Einkünfte. Zur weiteren Verbesserung der Bekämpfung der Korruption hat die GRECO sieben Empfehlungen an Schweden gerichtet. Die Evaluation der Schweiz erfolgte dieses Jahr auf der Grundlage eines Fragebogens und eines Expertenbesuchs, der vom 9. bis 13. Mai stattgefunden hat.

Weiteres Vorgehen

Das EJPD wird das Gutachten vertieft analysieren und danach über mögliche weitere Schritte befinden. Der Bundesrat wird zudem innert 18 Monaten über die Umsetzung der Empfehlungen der GRECO berichten müssen, die Ende dieses Jahres veröffentlicht werden.


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