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In der EU verbotene Fluggesellschaften dürfen auch die Schweiz nicht anfliegen, bis sie ihre Sicherheitsmängel nachweislich behoben haben und wieder von der Liste der EU gelöscht worden sind. Keine der auf der aktuellen EU-Liste aufgeführten Gesellschaften fliegt zurzeit die Schweiz an. Die Schweiz integriert ihre eigene Liste mit verbotenen Fluggesellschaften in jene der EU. Bei den beiden bisher in der Schweiz verbotenen Gesellschaften Flash Airlines aus Ägypten und Air Van Airlines aus Armenien haben vertiefte Abklärungen des BAZL im Rahmen der Erarbeitung der EU-Liste ergeben, dass sie nicht mehr existieren oder über keine Betriebsbewilligung mehr verfügen. Somit besteht kein Anlass mehr diese Gesellschaften aufzuführen
Die Schweiz hat sich seit längerem für eine gemeinsame Liste der in einem europäischen Staat mit einem Einflugverbot belegten Fluggesellschaften eingesetzt und hat an der Erarbeitung der Liste aktiv mitgewirkt. Die Liste wird von der EU alle drei Monate überprüft und falls notwendig angepasst. Die Schweiz ist auch in dieses Aktualisierungsverfahren integriert.
Die Schweiz beteiligt sich zudem weiterhin am gesamteuropäischen Programm der Stichprobenkontrollen an ausländischen Fluggesellschaften als eine der Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in der Luftfahrt (Safety Assessment of Foreign Aircraft SAFA).
Die «Schwarze Liste» kann ab sofort auf der Website des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) unter dem Link www.aviation.admin.ch. eingesehen werden.