Informationsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Israel

Bern, 31.08.2011 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung ein Abkommen zwischen der Schweiz und Israel über den gegenseitigen Schutz von klassifizierten Informationen genehmigt. Dabei handelt es sich um eine Revision des aus dem Jahre 1981 stammenden Abkommens. Umstrukturierungen und Änderungen in den Rechtsgrundlagen auf israelischer wie Schweizer Seite führten zu dieser Anpassung.

Die Schweiz unterhält mit einer Vielzahl von Staaten oder Organisationen Vereinbarungen über den Austausch und gegenseitigen Schutz von klassifizierten Informationen. Solche Informationsschutz-Vereinbarungen dienen dazu, mit andern Staaten auch im sensitiven Bereich kooperieren zu können. Kernpunkte des Inhalts sind international anerkannte Sicherheitsstandards, zB eine erfolgreich durchgeführte Personensicherheitsprüfung als Voraussetzung für den Zugang zu klassifizierten Informationen wie eine Konkordanztabelle, welche die in den beiden Ländern verwendeten Klassifizierungskategorien einander gegenüberstellt. Die beiden Vertragspartner anerkennen dabei die ausgehandelten Sicherheitsbestimmungen, gestützt auf die, internationalem Standard entsprechend, klassifizierte Informationen ausgetauscht oder Zugang dazu gewährt werden kann. Das vorliegende Abkommen, das zwischen dem VBS und dem israelischen Verteidigungsdepartment geschlossen wurde, bildet die Grundlage für militärische Kooperation. Zudem ermöglicht es auch Schweizer Firmen, sich für Aufträgen mit klassifiziertem Inhalt, welche vom Vertragspartner ausgeschrieben werden, bewerben zu können.


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Silvia Steidle, Sprecherin VBS, Tel. 031 324 50 86


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