Verzollung: Vereinbarung des Preisüberwachers mit der Post mildert Handelshemmnisse

Bern, 13.09.2011 - Neu kommt bei der Zollabfertigung durch die Post ein Einheitstarif zur Anwendung. Dieser beinhaltet einen Grundpreis von CHF 12.– pro Sendung aus den Nachbarländern bzw. CHF 16.50.– für Sendungen aus entfernteren Staaten. Dazu kommt ein wertabhängiger Betrag in Höhe von 3 Prozent. Die Gesamtkosten werden bei CHF 70.– plafoniert. Die Zollabfertigungsgebühren der Post waren bisher je nach Versandkanal (Post, GLS, EMS) unterschiedlich. Die einvernehmliche Regelung mit der Post führt zu einer spürbaren Entlastung namentlich beim Direktimport von tiefpreisigen Gütern aus den Nachbarländern; dies gilt insbesondere für die Kosten bei den Post-Töchtern Swiss Post GLS und EMS. Der Abbau dieses Handelshemmnisses beim Direktimport übt indirekt eine dämpfende Wirkung auf das Preisniveau in der Schweiz aus.

Für eine Sendung im Wert von CHF 150.– aus Österreich beispielsweise belaufen sich die Zollabfertigungsgebühren mit der Vereinbarung neu auf CHF 16.50 (heute CHF 18.- bei der Post, CHF 35.- bei EMS und CHF 53.- bei GLS)[1]. Die meisten Sendungen, die die Schweiz erreichen, haben einen Wert von weniger als CHF 200.- und stammen aus den Nachbarländern. Das neue Einheitstarifsystem tritt aus technischen Gründen am 1. März 2012 in Kraft. Im Sinne einer Sofortmassnahme werden die Sendungen von GLS, die keinen staatlichen Abgaben unterliegen, aber bereits ab 1. Oktober 2011 kostenlos zollamtlich abgefertigt.

Frankenstärke: Indirekt preisdämpfende Wirkung von Direktimporten

Dank der erzielten Lösung sinken die durchschnittlichen Zollabfertigungsgebühren für mit GLS und EMS transportierte Sendungen deutlich. Aufgrund der neuen Tarifstruktur reduzieren sich diese Gebühren auch für Sendungen mit einem Warenwert von bis zu CHF 200.- die aus den Nachbarländern über das Poststellennetz verschickt werden. Diese Vereinbarung trägt zur Marktöffnung und rascheren Weitergabe von Wechselkursvorteilen bei. Indem der Direktimport erleichtert wird, stärkt die Senkung der Zollabfertigungsgebühren die Wettbewerbsfähigkeit von Produkten aus dem Ausland und übt auf diese Weise Druck auf deren Preise in der Schweiz aus.

Die Zahl der Beschwerden im Zusammenhang mit den Verzollungsgebühren hat mit der Erstarkung des Frankens in den letzten Monaten weiter zugenommen. Ein Grossteil dieser Beschwerden betraf die Zollabfertigungsgebühren von GLS (zurzeit zwischen CHF 43.– und CHF 53.–) und von EMS (CHF 35.-), und viele davon beziehen sich auf Sendungen mit geringem Warenwert aus den Nachbarländern. Insofern stellt die nach intensiven Verhandlungen erzielte Vereinbarung zwischen dem Preisüberwacher und der Post einen überfälligen Schritt in die richtige Richtung dar.

Kontakt/Rückfragen:

Stefan Meierhans, Preisüberwacher, Tel. 031 322 21 02
Beat Niederhauser, Geschäftsführer, Tel. 031 322 21 03 

[1]     Bei Waren, die dem normalen MWSt.-Satz unterliegen. Auch die im Folgenden angegebenen Werte beziehen sich jeweils auf Waren, welche dem normalen MWSt.-Satz unterliegen. Bei Waren, welche dem reduzierten MWSt.-Satz unterliegen, fallen bis zu einem Warenwert von Fr. 200.- keine Verzollungskosten an.



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