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Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien wird den Austausch von behandlungsrelevanten medizinischen Daten zu einer Patientin oder einem Patienten zwischen den Gesundheitsfachpersonen erleichtern. Im Zentrum dieses Prozesses stehen die Patientinnen und Patienten: Sie entscheiden, wer Zugang zu welchen Daten erhält. Mit der Verwendung des elektronischen Patientendossiers lassen sich unnötige Wiederholungen von Untersuchungen vermeiden und die Gefahr von Behandlungsfehlern verringern. Zudem wird damit ein Beitrag zur Verbesserung der Qualität und Effizienz des Gesundheitssystems geleistet.
Im Dezember 2010 hatte der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) den Auftrag erteilt, einen Vorentwurf der rechtlichen Grundlagen für die Einführung eines elektronischen Patientendossiers auszuarbeiten. Damit folgte er den Empfehlungen der vom EDI beauftragten Expertengruppe eHealth. Dieses Vorhaben ist ein weiterer Schritt bei der Umsetzung der «Strategie eHealth Schweiz», die der Bundesrat 2007 verabschiedet hat.
Die neuen gesetzlichen Grundlagen regeln die Anforderungen für eine sichere Bearbeitung von Daten im elektronischen Patientendossier. Diese umfassen sowohl die technischen (z. B. Normen sowie Infrastrukturkomponenten) wie auch die organisatorischen Rahmenbedingungen (z. B. Identifikation der Patienten und der Gesundheitsfachpersonen oder Definition der Zugangsrechte). Das neue Gesetz bezieht sich nicht auf die Weiterleitung der Patientendaten an die Krankenversicherungen.
Der Bund arbeitet eng mit den Kantonen zusammen, um die Einführung, Verbreitung und Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers zu fördern und zu koordinieren. Diese Koordinationsarbeiten übernimmt «eHealth Suisse», das zu diesem Zweck eingesetzte Koordinationsorgan Bund-Kantone.