Ausweitung der Sanktionen gegenüber Syrien

Bern, 30.09.2011 - Der Bundesrat hat am 30. September 2011 die Sanktionsmassnahmen gegenüber Syrien weiter verschärft und neue Investitionen im Erdölsektor verboten. Die Lieferung von neuen Banknoten und Münzen an die syrische Zentralbank wurde ebenfalls untersagt. Damit schliesst sich die Schweiz den Massnahmen an, welche die Europäische Union am 24. September 2011 gegen Syrien verhängt hatte. Die neuen Massnahmen treten am 1. Oktober 2011 in Kraft.

Angesichts der anhaltenden Repression der Bevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte hat der Bundesrat beschlossen, die Sanktionen gegenüber Syrien im Einklang mit der EU weiter zu verschärfen.

Neu dürfen syrischen Personen oder Organisationen, die an der Exploration, Förderung oder der Raffination von Erdöl beteiligt sind, keine Darlehen und Kredite mehr gewährt werden. Es ist ferner untersagt, neue Beteiligungen bei solchen Personen oder Organisationen zu erwerben oder auszubauen und mit ihnen Joint Ventures zu gründen. Diese Verbote gelten nicht für Verträge, die vor dem 1. Oktober 2011 abgeschlossen wurden. Ebenso wurde es untersagt, der syrischen Zentralbank auf die syrische Landeswährung lautende neue Banknoten oder Münzen zu liefern oder zu verkaufen.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der neuen Massnahmen dürften gering bleiben. Es sind keine Schweizer Investitionen im Erdölbereich in Syrien bekannt. In der Schweiz hergestellte Banknoten und Münzen in syrischer Landeswährung wurden bereits bisher nicht nach Syrien exportiert. Mit den Massnahmen soll jedoch verhindert werden, dass die Sanktionen der EU über die Schweiz umgangen werden können.

Die bisherigen Sanktionsmassnahmen gegenüber Syrien umfassen u.a. ein Rüstungsgüterembargo, ein Lieferverbot für Güter, die für die interne Repression verwendet werden können, ein Einfuhrverbot für Erdöl und Erdölprodukte sowie Finanz- und Reisesanktionen gegen 54 natürliche Personen und 12 Unternehmen und Organisationen. Aufgrund der Finanzsanktionen wurden in der Schweiz Vermögenswerte im Umfang von rund 45 Mio. CHF eingefroren.


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