Frankenstärke – Förderung von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten

Bern, 12.10.2011 - Im Rahmen des Massnahmenpakets zur Abfederung der Frankenstärke vom 31. August 2011 hat der Bundesrat heute die Voraussetzung für eine rasche Markteinführung innovativer Produkte und Prozesse geschaffen. Zu diesem Zweck wird die Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (V-FIFG) im Tätigkeitsbereich der Kommission für Technologie und Innovation des Bundes (KTI) angepasst. Die Änderungen gelten befristet bis zum 31. Dezember 2011.

Die einmalige Erhöhung der Bundesmittel zugunsten der KTI um CHF 100 Millionen (Beschluss 31. August) und die beschlossene Änderung der V-FIFG schaffen die Grundlage, damit KMU einfacher und schneller ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte (F&E-Projekte) mit anerkannten Forschungsinstitutionen lancieren können. Eine rasche Markteinführung der Innovation soll gewährleistet werden. Dazu sieht die geänderte Verordnung vor, dass Projekte statt wie bisher höchstens bis zum Nachweis der Marktfähigkeit der Produkte oder Verfahren neu bis zum Markteintritt unterstützt werden können.

Bisher hat sich der Umsetzungspartner gemäss FIFG grundsätzlich zur Hälfte an den Projektkosten beteiligt. Als zweite neue Massnahme kann die KTI zur Stärkung der Innovationskraft von diesem Grundsatz abweichen, namentlich wenn ungünstige Wechselkurse des Schweizer Frankens Innovationsvorhaben erheblich beeinträchtigen. Für notleidende KMU sind die Eigenleistungen unter Umständen ganz zu erlassen. Mit dieser Massnahme wird die Exportindustrie darin unterstützt, trotz schlechter Ertragslage mit Investitionen in F&E ihre Wettbewerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten und damit sowohl kurz- als auch mittelfristig konkurrenzfähig zu bleiben.

Als dritte Massnahme können neu die Kosten für die Optimierung des Produktes und der Herstellungsprozesse für die Serienanfertigung sowie die Kosten für die Markteinführung zu den anrechenbaren Gesamtprojektkosten zählen. Dadurch können rasch Projekte realisiert werden, welche bei den Unternehmen die Produktionskosten senken und dadurch den Einfluss des starken Frankens mindern.

Schliesslich übernimmt die KTI mit einem neuen, erhöhten Tarif die Vollkosten der Forschungsarbeiten. Die erhöhten Stundenansätze unterstützen die Forschungspartner darin, die für die zusätzlichen Projekte erforderlichen Personalressourcen schnell bereitzustellen, neue Projekte rasch umzusetzen resp. die Forschungsprioritäten für einige Monate anders zu setzen. Alle beitragsberechtigten Forschungsinstitutionen können sich an dieser Massnahme beteiligen.

Der Bundesrat verspricht sich von diesen Massnahmen einen Impuls, dass die im globalen Wettbewerb befindlichen Unternehmen durch Innovationen die eigene Wettbewerbsfähigkeit auch bei anhaltendem Kostendruck auf Grund des starken Frankens aufrecht erhalten können.

Im Rahmen der Genehmigung der Botschaft über die Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit hatte der Bundesrat mit Beschluss vom 31. August 2011 eine einmalige Erhöhung der Bundesmittel zugunsten der KTI beschlossen. Er beantragte in diesem Zusammenhang einen Nachtrags-, respektive Verpflichtungskredit zum Voranschlag 2011 in der Höhe von CHF 100 Millionen, den die Eidgenössischen Räte in der Schlussabstimmung vom 30. September 2011 bewilligt haben.

Interessierte Firmen finden eine ausführliche Beschreibung der Fördermöglichkeiten und die entsprechenden Wegleitungen auf www.kti.admin.ch.


Adresse für Rückfragen

Andreas Reuter, F&E-Förderung KTI, Tel. 031 324 42 77

Vinzenz Batt, Kommunikation KTI, Tel. 031 322 83 63

Hotline Sondermassnahmen KTI: Alexandra Waldmeier, KTI, Tel. 031 324 17 78



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