Frankenstärke: Verordnungsänderung über die Exportrisikoversicherung

Bern, 12.10.2011 - Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2011 die Änderung der Verordnung über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) beschlossen. Damit setzt er eine Massnahme um, welche in der Botschaft des Bundesrates vom 31. August 2011 zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit enthalten ist. Die Änderung tritt am 1. November 2011 in Kraft.

Mit der Änderung der Verordnung wird der Deckungssatz bei Fabrikationskredit-versicherungen von 80 auf 95 Prozent erhöht. Dadurch wird die Kreditlimite des Exporteurs entlastet und somit seine Liquidität erhöht, die unter dem starken Franken gegebenenfalls stark gelitten hat. Dies ermöglicht dem Exporteur, zusätzliche Aufträge auszuführen. Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, den Deckungssatz bei Lieferantenkreditversicherungen bei 95 Prozent zu belassen.

Zusätzlich zur Änderung der Verordnung wird die SERV Massnahmen ergreifen, die in ihrer eigenen Kompetenz liegen. Diese Massnahmen umfassen einerseits die Gewährung der SERV-Bondgarantie über den vollen Betrag der Vertragsgarantie, also neu zu 100 anstatt zu 95 Prozent. Damit kann der Exporteur in seiner Liquidität zusätzlich entlastet werden. Andererseits wird die SERV inskünftig gestatten, den Selbstbehalt bei Käuferkreditversicherungen anderweitig absichern zu können. Dadurch wird die Bereitschaft der Banken gesteigert, mehr Käuferkredite zu gewähren und schweizerischen Exporteuren zu mehr Aufträgen zu verhelfen.

Die SERV ist nach wie vor verpflichtet, eigenwirtschaftlich zu arbeiten. Aus den beschriebenen Massnahmen resultiert der SERV kein zusätzliches Risiko.


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Zeljko Marinovic, SECO, Ressort Exportförderung / Standortpromotion, Tel. 031 322 24 10



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