Brasilien und die Schweiz unterzeichnen Stagiaires-Abkommen

(Letzte Änderung 14.10.2011)

Bern-Wabern, 14.10.2011 - Brasilien und die Schweiz haben eine Vereinbarung über den Austausch von Stagiaires unterzeichnet. Diese Vereinbarung ermöglicht es jüngeren schweizerischen und brasilianischen Berufsleuten, im jeweils anderen Staat eine erleichterte Bewilligung für einen befristeten Arbeitsaufenthalt zu erhalten, um sich dort in ihrem Berufsfeld weiterzubilden.

Unterzeichnet haben die Vereinbarung der brasilianische Aussenminister Antonio Patriota und der Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD), Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, am gestrigen Donnerstagabend (Ortszeit) in Brasilia. Die Unterzeichnung erfolgte im Rahmen der laufenden Wirtschaftsmission von Bundesrat Schneider-Ammann in Südamerika.

Die Vereinbarung gilt für Berufsleute mit abgeschlossener Ausbildung, die innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Abschluss im Partnerland ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse erweitern möchten. Zugang zum Stage erhalten Personen unter 35 Jahren. Die Anstellung muss im Rahmen der erworbenen beruflichen Fachkenntnisse oder technischen Kompetenzen erfolgen. Die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung wird für maximal 12 Monate erteilt, vorausgesetzt, es wurde im Partnerland eine Anstellung als Stagiaire gefunden. Zuständig für die Bewilligungen ist in der Schweiz das Bundesamt für Migration (BFM).

Inkrafttreten nach Notenaustausch
Das Abkommen tritt in Kraft und kann in der Praxis angewendet werden, sobald der gegenseitige Notenaustausch erfolgt ist. Mit dieser diplomatischen Formalität bestätigen sich die beiden Vertragspartner, dass die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind, um das Abkommen umzusetzen.

Die Schweiz hat bereits mit folgenden Ländern Stagiaires-Abkommen geschlossen: Argentinien, Australien, Chile, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Philippinen, Russland, Südafrika, Ukraine und USA. Daneben bestehen auch Abkommen mit EU-Staaten, die aber aufgrund der besseren Bedingungen des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU heute nicht mehr angewendet werden.

Ziel der Abkommen
Ziel der Stagiaires-Abkommen ist, jungen Berufsleuten auf einfacherem Weg zu einer Arbeitsbewilligung im anderen Land zu verhelfen. Im Gastland können diese dann berufliche und sprachliche Erfahrungen sammeln, wodurch ihre persönliche Weiterentwicklung gefördert und ihre Arbeitsmarktfähigkeit verbessert wird.

Seit dem Abschluss des ersten Stagiaires-Abkommens (mit Belgien im Jahr 1936) haben gut 40'000 Schweizerinnen und Schweizer als Stagiaires vorübergehend im Ausland gearbeitet. Umgekehrt haben über 58'000 ausländische Stagiaires die Schweizer Arbeitswelt kennengelernt.


Adresse für Rückfragen

Michael Glauser, Bundesamt für Migration, Tel. +41 31 325 93 50


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