Sechster Besuch des Anti-Folter-Ausschusses in der Schweiz abgeschlossen

Bern, 20.10.2011 - Die Delegation des "Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" hat am Donnerstag ihren sechsten Besuch der Schweiz abgeschlossen. Während ihres zehntägigen Besuchs besichtigte die Delegation verschiedene Hafteinrichtungen in den Kantonen Bern, Genf, Waadt, Zürich, Thurgau und Zug.

Die Delegation inspizierte die Bewachungsstation am Inselspital, das Gefängnis Champ-Dollon in Genf, die Strafanstalt in Orbe, die Justizvollzugsanstalt Pöschwies, die interkantonale Strafanstalt Bostadel, das Psychiatriezentrum Rheinau, das Kantonalgefängnis Frauenfeld, die Einrichtung für Jugendliche La Clairière in Vernier sowie verschiedene Polizeigefängnisse. Ein besonderes Augenmerk richtete sie auf die Betreuung von Inhaftierten mit psychischen Auffälligkeiten.

Die von Experten und Dolmetschern begleitete Delegation besuchte Personen, denen auf Grund einer behördlichen Verfügung die Freiheit entzogen ist. Darunter fallen Freiheitsentzüge aus strafrechtlichen, strafprozessrechtlichen, zivil- und verwaltungsrechtlichen sowie militärstrafrechtlichen Gründen. Die Delegation traf auch Vertreter der nationalen Kommission zur Verhütung der Folter, welche die Schweiz am 1. Januar 2010 zur Umsetzung des Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der UNO eingesetzt hat. Dieses Treffen diente insbesondere der Abstimmung der Tätigkeiten der beiden Gremien.

Kritik und Empfehlungen werden ernst genommen

Der Anti-Folter-Ausschuss verfasst nun zuhanden des Bundesrates einen Bericht über die Verhältnisse, die er in den besichtigten Einrichtungen und Orten angetroffen hat. Darin werden auch Empfehlungen zur Verbesserung der Bedingungen des Freiheitsentzuges enthalten sein. Die Behörden des Bundes und der Kantone nehmen die Kritik, Bemerkungen und Empfehlungen des Anti-Folter-Ausschusses ernst, erklärte Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) beim Abschluss des Besuches in Bern. Davon zeugten die umfangreichen Massnahmen, die nach den jeweiligen Besuchen zur Verbesserung der Haftbedingungen ergriffen worden sind. Die Schweiz sei sich bewusst, dass der Kampf gegen die Folter und Misshandlungen nie endgültig gewonnen werden könne, auch wenn hierzulande die Probleme geringer seien als anderswo. Man müsse achtsam sein, um Auswüchse zu verhindern.

Der Anti-Folter-Ausschuss stützt sich auf das "Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe". Er setzt sich aus Juristen, Ärzten, Spezialisten des Strafvollzugs und anderen Experten zusammen und hat seinen Sitz in Strassburg. Der Ausschuss organisiert in eigener Kompetenz regelmässig Besuche in den Mitgliedstaaten; die Schweiz hat er bereits 1991, 1996, 2001 und 2003 und 2007 besucht. Der Ausschuss ist ermächtigt, mit den Inhaftierten Gespräche ohne Zeugen zu führen.


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