Grosses Interesse der KMU am Sonderprogramm zur Innovationsförderung

Bern, 27.10.2011 - Die Massnahmen des Bundes gegen den starken Schweizer Franken stossen im Bereich der Innovationsförderung auf sehr grosses Interesse. Seit dem Start des Sonderprogramms am 13. Oktober 2011 treffen bei der Kommission für Technologie und Innovation KTI laufend Anträge ein. Trotz der hohen Anzahl an Gesuchen wird die KTI ihren hohen Qualitätsstandard konsequent durchsetzen. Die KTI informierte an einer Pressekonferenz über die Umsetzung und den Stand des Sonderprogramms, welches von Bundesrat und Parlament mit 100 Millionen Franken ausgestattet wurde.

Innovation ist einer der wichtigsten „Rohstoffe" für den nachhaltigen Erfolg der Schweizer Wirtschaft. Für Bundesrat und Parlament ist darum die Förderung der Innovations-Leistung ein wirksamer Weg, um durch zusätzlichen Kundennutzen den Preis von Exportprodukte zu erhöhen, oder die Produktionskosten zu senken und dadurch die aktuelle Frankenstärke zu kompensieren. Das Ziel der Sondermassnahmen der KTI ist es, Firmen, die unter dem hohen Wechselkurs leiden, zu helfen, geplante Innovationsprojekte in Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungsinstitutionen schnell umsetzen zu können. Dabei wird nur der Anteil der Projekte unterstützt, der von anerkannten Forschungsinstitutionen geleistet wird. An die Unternehmen selber fliesst kein Geld.

 

Exportbezug und hohes Marktpotenzial

Berücksichtigt von den KTI-Sondermassnahmen werden nur Gesuche, die sowohl ein hohes Marktpotenzial als auch einen klaren Bezug zu den Wettbewerbsnachteilen des starken Franken und zum Export haben. Die Firma muss also in ihrer Wertschöpfungskette von einem exportorientierten Partner abhängig sein oder Produkte und Dienstleistungen direkt exportieren resp. an exportorientierte Firmen liefern. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann der Gesuchsteller den Weg über ordentliche KTI-Kredite beschreiten. An ihren hohen Qualitätsansprüchen macht die KTI keine Abstriche.

 

Eine weitere Voraussetzung ist, dass Innovationsprojekte mit einem anerkannten Forschungspartner (ETH, Universitäten, Fachhochschulen, Empa etc.) bereits laufen oder geplant sein müssen. Überdies muss das Vorhaben entweder in den nächsten 18 Monaten marktreif sein oder mit einem hohen Erfolgsrisiko und gleichzeitig überdurchschnittlichen Erträgen im Erfolgsfall verbunden sein. Schliesslich sollte es zwischen 24 - 36 Monaten dauern und in ein reguläres F&E-Projekt münden.

 

Schnelle Innovationsunterstützung

Im Rahmen des Sonderprogramms werden der Bewilligungsprozess für Projekte beschleunigt und die Vorgaben so erweitert, dass auch marktnahe Projekte Chancen haben:

  • Projekte können neu bis zum Markteintritt unterstützt werden (bis anhin höchstens bis zum Nachweis der Marktfähigkeit der Produkte oder Verfahren).

 

  • Bisher wurde der von der KTI bezahlte Beitrag des Forschungspartners auf die Hälfte der Projektkosten beschränkt. Neu kann die KTI diesen Anteil erhöhen, namentlich wenn ungünstige Wechselkurse Innovationsvorhaben erheblich beeinträchtigen. Für betroffene KMU können die finanziellen Eigenleistungen unter Umständen ganz erlassen werden. Unerlässlich bleibt die aktive und direkte Beteiligung des Unternehmens durch Managementkapazität und Know-how.

 

  • Zu den anrechenbaren Gesamtprojektkosten können neu die Kosten für die Qualitätssicherung und die Erprobung der Herstellungsprozesse (Prototyping) sowie die Kosten für die Markteinführung zählen. Dadurch können auch Projekte zur Senkung der Produktionskosten rasch realisiert werden.

 

  • Schliesslich übernimmt die KTI mit einem neuen Tarif die Vollkosten der Forschungsarbeiten. Die erhöhten Stundenansätze unterstützen die Forschungspartner darin, die für die zusätzlichen Projekte erforderlichen Personalressourcen schnell bereitzustellen, neue Projekte rasch umzusetzen resp. die Forschungsprioritäten für einige Monate anders zu setzen.

 

80 Prozent der Projekte von KMU

Klara Sekanina, Direktorin der KTI, hat die klare Ambition: „Mit den 100 Millionen Franken wollen wir qualitativ hochstehende Innovationsprojekte fördern, die bereits kurz- und mittelfristig einen spürbaren Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft leisten." In der ersten Woche wurden bereits rund 80 Gesuche für rund 50 Millionen Franken eingereicht. Wie auch bei den ordentlichen Programmen kommen rund 80 Prozent der Projekte von KMU.

 

Die KTI rechnet bis Mitte Dezember 2011 mit bis zu 400 zusätzlichen Gesuchen über welche die 60-köpfige, vom Bundesrat gewählte Kommission zu entscheiden hat. Die Ausrichtung von Fördergeldern ist bis Ende 2011 begrenzt. Die Kommissionsmitglieder werden in ihrer Arbeit gezielt unterstützt: Für die Erstberatung vor Ort und die Suche nach den geeigneten Forschungspartnern stehen zusätzlich 50 Innovationsmentoren in der ganzen Schweiz zur Verfügung, die den Unternehmen helfen, Projekte einzureichen.

 

Qualität bleibt gewahrt

Die KTI setzt alles daran, die Gesuche speditiv zu behandeln, wird aber der Qualität der Projekte allerhöchste Aufmerksamkeit widmen. KTI-Präsident Walter Steinlin: „Alle Anträge werden von unseren 60 Kommissionsmitgliedern im Eilverfahren geprüft, aber niemals auf Kosten der Qualität." Jeder einzelne Antrag wird sorgfältig geprüft. Liegen bis Mitte Dezember nicht genügend hochstehende Projekte vor, verzichtet die KTI auf eine vollständige Ausschöpfung des Kredits.

 

KTI-Hotline

KTI-Präsident Walter Steinlin legt grossen Wert auf die unternehmerische Beratung der interessierten Firmen: „Trotz der grossen Belastung unserer Organisation möchten wir den Unternehmen direkt helfen, gute Projekte zu formulieren". Dazu hat sie auch eine Hotline errichtet, die seit Mitte Oktober operativ ist. Täglich werden auf dieser Plattform Dutzende von Anfragen beantwortet. Interessierte Firmen finden eine ausführliche Beschreibung der Fördermöglichkeiten und die entsprechenden Wegleitungen auf www.kti.admin.ch/starkerfranken.

 

Kriterien für Gesuchsbewilligung

Die Kriterien für die Beurteilung von Projekten gehen aus dem Fragebogen, der auf der Website der KTI aufgeschaltet ist, hervor. Es sind dies:

  • Margendruck und Einfluss des starken Frankens
  • erwarteter Marktvorteil (rasch realisierbar, steht unmittelbar bevor etc.)
  • Marktchancen
  • Optimierungsziel
  • Vorlauf des Projekts im Unternehmen
  • Forschungspartner
  • Klarer Projektplan (Organisation, Finanzierung, Saläre, Mitarbeitende)
  • Kostenanteile der Umsetzungspartner


Adresse für Rückfragen

Kontakt/Rückfragen:
Vinzenz Batt, Kommunikation KTI, Tel. 031 322 83 63
Hotline Sondermassnahmen KTI: Alexandra Waldmeier, KTI, Tel. 031 324 17 78



Herausgeber

Kommission für Technologie und Innovation KTI – ab 1.1.2018 Innosuisse - Schweizerische Agentur für Innovationsförderung
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