Frankenstärke: Weitergabe von Einkaufsvorteilen teilweise ungenügend

Bern, 09.11.2011 - Der Bundesrat hat am 9. November 2011 von den Ergebnissen der Untersuchung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) zur Weitergabe von Einkaufsvorteilen im Euroraum (sog. Transparenzstudie) Kenntnis genommen. Die Studie zeigt, dass sich eine Aufwertung des Frankens nach 3 bis 4 Quartalen zu 40% in einer Vergünstigung der Importpreise niederschlägt. Die Einkaufsvorteile werden allerdings je nach Güterkategorie unterschiedlich und zum Teil ungenügend weitergegeben.

Die Abklärungen, welche Bundesrat Johann Schneider-Ammann Anfang Jahr anlässlich der Diskussionen um die Frankenstärke veranlasst hat, sollen Antworten auf zwei Fragen liefern: Erstens wird untersucht, ob die Importpreise auf den tieferen Kurs der Auslandwährung reagieren. Zweitens soll Klarheit gewonnen werden, inwieweit Firmen beim Import erzielte Einkaufsvorteile aufgrund der Frankenstärke an die Endverbraucher weitergeben.

Die Transparenzstudie wurde in vier Schritten erstellt: Zunächst wurde bestimmt, wie die Importpreise in der Schweiz auf die Produzentenpreise im Euroraum und den Wechselkurs reagieren. Dann wurde errechnet, welche Teile der Importe (direkt und indirekt) in den Export, die Investitionen und den Konsum gehen. In einem dritten Schritt wurden die Preisdifferenzen analysiert, die sich zu Deutschland im letzten Jahr auf Stufe Konsumentenpreise effektiv ergeben haben. Wieweit sich diese Preisdifferenzen bei voller Weitergabe der Einkaufsvorteile ausgeweitet hätten, war mangels Kenntnissen der Bruttovertriebsmarge und der Importanteile, resp. Inlandanteile an den einzelnen Positionen des Konsumentenpreisindex leider nicht zu bestimmen. Ersatzweise wurde dafür in einem vierten Schritt untersucht, wie stark ausgewählte Konsumentenpreise auf Veränderungen der korrespondierenden Importpreise und inländischen Produzentenpreise reagieren.

Die Studie zeigt, dass sich gemessen am Importpreisindex eine Aufwertung des Frankens nach 3 bis 4 Quartalen zu 40% in einer Vergünstigung der Importe niedergeschlagen hat. Allerdings werden die Einkaufsvorteile je nach Güterkategorie  unterschiedlich weitergegeben: Bei Textilien und Bekleidung, Gummi- und Kunststoffprodukten, Fahrzeugen und Fahrzeugteilen sowie Möbeln reagierten die Importpreise bis Juni 2011 wenig auf die Aufwertung. Ebenfalls war die Reaktion bei Nahrungsmitteln und Getränken, Leder/Lederwaren/Schuhen, elektronischem Equipment, chemischen und pharmazeutischen Produkten sowie Maschinen eher  schwach. Bei einer Reihe von Importgütern könnte eine stärkere Anpassung mit Zeitverzug noch erfolgen, so etwa bei den Maschinen. Gut oder relativ gut wurden die Einkaufsvorteile bei Erdöl und Erdgas, Mineralölprodukten, Metallen, Metallhalbzeug, Papierprodukten, Holzprodukten und Glas/Keramik/Betonprodukten weitergegeben.

Ebenfalls haben die Preisunterschiede gegenüber Deutschland über ein Jahr betrachtet um gegen 15% zugenommen, d.h. fast im Umfang der zeitgleichen Wechselkursveränderung. Die Zunahme ist überraschenderweise auch bei den Güterkategorien mit einem hohen Anteil importierter Produkte festzustellen. Dies lässt aus Sicht des EVD den Schluss zu, dass die Verbilligung der Importe - soweit es überhaupt zu einer solchen kommt -  dann gleichfalls nur unvollständig weitergegeben wird.

Der Bundesrat hat am 17. August 2011 verschiedene Massnahmen zugunsten der Endkunden ergriffen. Erstens wurden die Preisüberwachung und die Wettbewerbskommission mit je vier zusätzlichen Stellen bis Ende 2013 personell verstärkt, damit sie ihre bestehenden rechtlichen Möglichkeiten besser ausschöpfen können. Zweitens wurden zusätzliche Mittel für eine verbesserte Konsumenteninformation (je Fr. 0.5 Mio. für 2012 und 2013) gesprochen, verbunden mit einer zusätzlichen Stelle im Büro für Konsumentenfragen. Weiter hat der Bundesrat eine Revision des Artikels 5 des Kartellgesetzes eingeleitet. Diese soll namentlich die rechtliche Durchsetzung der Ansprüche auf Querlieferungen in Händlernetzen wesentlich vereinfachen.

Die Weitergabe der Einkaufsvorteile ist ein Prozess, der mehrere Quartale dauert. Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat deshalb das SECO beauftragt, die Transparenzstudie weiterzuführen und zu vertiefen.


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Peter Balastèr, Leiter Wachstum und Wettbewerbspolitik, Direktion für Wirtschaftspolitik, SECO, Tel. +41 31 322 21 18



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