Medienmitteilung: Gemeinsame elterliche Sorge wir zur Regel - Kindesanhörung sollte es bereits sein!

Bern, 18.11.2011 - Am 17.11.2011 hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga die Botschaft zur Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) präsentiert: Sie sieht vor, dass in Zukunft die gemeinsame elterliche Sorge unabhängig vom Zivilstand der Eltern zur Regel wird. Dabei betont sie, dass im Zentrum dieser neuen Regelung das Kindeswohl stehe. Gleichentags präsentierte die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ ihre Forderungen zur Kindesanhörung. Immer noch werden nur 10% der Kinder und Jugendlichen in Verfahren angehört, so z.B. im Scheidungsverfahren. Deshalb betont die EKKJ: Aus Sicht der Kinderrechte besteht der primäre Handlungsbedarf nicht bei der gesetzlichen Regelung der elterlichen Sorge, sondern bei der wirksamen Verfahrensbeteiligung von Kindern im Scheidungsverfahren!

In welchem Zentrum steht das Kindeswohl? 

er EKKJ ist es ein wichtiges Anliegen, dass bei dieser Neuregelung die Interessen der Kinder wirklich im Zentrum stehen. Wird die gemeinsame elterliche Sorge zur Norm, wird dies den Verwaltungsablauf gerade auch im Scheidungsverfahren eher verkomplizieren denn vereinfachen: So bergen die gemeinsame Bestimmung über die Obhut der Kinder und die noch unklaren Unterhaltsregelungen durchaus  etliches Konfliktpotential. Dies bringt das

Anhörungsrechte der Kinder stärken! 

Das Recht des Kindes auf Anhörung (Artikel 12 der Kinderrechtskonvention) ist und bleibt eine der Kernforderungen der EKKJ. Zusammen mit dem Kindeswohl sollte dieses Persönlichkeitsrecht wichtigster Leitstrahl für Politik und Behörden bleiben. Es wäre unakzeptabel, wenn eine solche „Kultur der Beteiligung“ im Rahmen der Reform des Zivilgesetzbuches (ZGB) für die gemeinsame elterliche Sorge vergessen gehen würde.    

Studien zeigen, dass heute ca. 90% der Kinder im Verfahren nicht angehört werden – dies trotz Obligatorium in Artikel 12 der KRK und eigentlich klarer Bundesgerichtspraxis. Die Reform des ZGB im Sinne gemeinsamer elterlicher Sorge sollte deshalb eine Gelegenheit darstellen, diese fast schon skandalöse Situation zu verbessern – nicht zu verschlechtern! 


Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, ekkj-cfej@bsv.admin.ch, www.ekkj.ch



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