Bundesrat wählt die Mitglieder des ENSI-Rates für die Amtsperiode 2012 bis 2015

Bern, 30.11.2011 - Der Bundesrat hat heute den ENSI-Rat, das strategische Führungs- und interne Aufsichtsorgan des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorates (ENSI), für die kommenden vier Jahre gewählt. Mit seiner Wahl hat der Bundesrat sichergestellt, dass der ENSI-Rat über das nötige Fachwissen verfügt und international gut abgestützt ist.

Der ENSI-Rat besteht gemäss ENSI-Gesetz aus fünf bis sieben Mitgliedern, die alle vier Jahre durch den Bundesrat gewählt werden. Da das ENSI am 1. Januar 2008 seine Tätigkeit aufgenommen hat, endet die Amtszeit des jetzigen ENSI-Rates am 31. Dezember 2011.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Zusammensetzung des ENSI-Rates für die kommenden vier Jahre bestimmt. Vier der bisherigen Mitglieder wurden in ihrem Amt bestätigt. Drei  weitere Mitglieder kommen neu hinzu. Damit wird der ENSI-Rat von bisher sechs auf neu sieben Mitglieder erweitert.

Die gewählten Mitglieder des ENSI-Rates sind:

  • Dr. Anne Eckhardt (bisher), Biophysikerin, als Präsidentin
  • Jürg Schmid (bisher), selbständiger Sicherheitsberater, als Vizepräsident
  • Dr. Hans-Jürgen Pfeiffer (bisher), Physiker
  • Pierre Steiner (bisher), Elektroingenieur
  • Prof. Dr. Jacques Giovanola (neu), Professor für mechanische Systeme an der EPFL
  • Dr. Oskar Grözinger (neu), Physiker, ehemaliger Leiter der Nuklearaufsichtsbehörde des Bundeslandes Baden-Württemberg
  • Dr. Werner Bühlmann (neu), Jurist, ehemaliger Vizedirektor des Bundesamtes für Energie

Mit seiner Wahl hat der Bundesrat sichergestellt, dass im ENSI-Rat hochstehendes Fachwissen in Bezug auf alle Aufsichtsgebiete und Kernaufgaben des ENSI vertreten ist. Zwei Mitglieder des ENSI-Rates sind französischer Muttersprache, zwei haben ihre berufliche Laufbahn ganz oder zu wesentlichen Teilen im Ausland absolviert.

Das UVEK hat alle Kandidaturen einer Überprüfung ihrer Unabhängigkeit unterzogen. Es hat Anhörungen durchgeführt und vertiefende Abklärungen getroffen. Alle bisherigen und neu gewählten Mitglieder des ENSI-Rates erfüllen die am 1. November 2011 in Kraft getretenen, verschärften Ausführungsbestimmungen zur Unabhängigkeit der Mitglieder des ENSI-Rates (Art. 4 der Verordnung über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat).

Der neu gewählte ENSI-Rat nimmt seine Funktion am 1. Januar 2012 auf.


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