Der Bundesrat prüft eine ökologische Steuerreform

Bern, 01.12.2011 - Der Bundesrat will vertieft überprüfen, wie das Steuersystem umgebaut und mit einer ökologischen Steuerreform unerwünschte Aktivitäten wie Energieverbrauch und Umweltverschmutzung stärker belastet, erwünschte Aktivitäten wie Arbeit und Investitionen dagegen entlastet werden könnten. Die Gesamtheit der Haushalte und Unternehmen soll dabei insgesamt nicht mehr Steuern bezahlen, sondern andere: Der Ertrag aus der ökologischen Steuerreform würde durch Steuer- und Abgabensenkungen kompensiert oder an die Haushalte und die Unternehmen zurückverteilt. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) bis Mitte 2012 verschiedene Varianten einer ökologischen Steuerreform zu prüfen und dem Bundesrat Empfehlungen zum weiteren Vorgehen zu unterbreiten.

Aus Sicht des Bundesrats könnte die ökologische Steuerreform ein wichtiges Instrument zur Erreichung der Ziele der neuen Energiestrategie 2050 sein. Mit dieser Reform würden Anreize gesetzt, den Energieverbrauch zu reduzieren. Zudem würde die Versorgungssicherheit verbessert.

Heute werden beim individuellen Verbrauch von Energie der Gesellschaft externe Kosten aufgebürdet wie CO2-Emissionen, Umweltverschmutzungen und ungedeckte Unfallrisiken. Diese Kosten sind nicht im Preis der Energieträger enthalten und werden somit beim Verbrauch nicht berücksichtigt. Durch eine ökologische Steuerreform sollen diese externen Kosten der Produktion und des Verbrauchs von Energie internalisiert werden. Durch eine Abgabe könnten jedem Energieträger seine externen Kosten angelastet werden, wodurch für die Konsumenten und Produzenten die richtigen Anreize geschaffen würden.

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Neben energie- und umweltpolitischen Gründen sprechen auch volkswirtschaftliche Überlegungen für einen Umbau des Steuersystems. Durch eine ökologische Steuerreform können die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft gestärkt werden, indem Anreize für Investitionen in zukunftsträchtige Technologien und für einen Strukturwandel zu einer nachhaltigen, grünen und wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft ausgelöst werden.

Bedingung für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft ist, dass eine ökologische Steuerreform haushaltsneutral und möglichst fiskalquotenneutral umgesetzt würde. Die Rückgabe der Einnahmen einer Energieabgabe hätte hauptsächlich über Steuer- und Abgabensenkungen zu erfolgen. Neben der Veränderung der Steuerstruktur sollte also insgesamt keine Erhöhung der Steuerbelastung für Haushalte und Unternehmen resultieren. Im Idealfall würden diejenigen Steuern gesenkt, welche die stärksten negativen Auswirkungen auf die Arbeits-, Spar-, Investitions- und Standortentscheidungen haben. Dadurch liessen sich positive Wohlfahrts- und Wachstumsgewinne erzielen. Neben der Senkung bzw. der Abschaffung bestehender Steuern und Abgaben soll auch eine anteilmässige Rückverteilung der Erträge an die Bevölkerung und die Unternehmen geprüft werden.


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